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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Er holte beim ersten Gerichtsverfahren zu einem Rundumschlag aus, die Nazikeule inbegriffen.
Er schrieb viele recht wirre Briefe und stellte ebensolche Anträge, auch beim letzten Prozeß.
Das Hickhack mit seinem doch versierten Verteidiger Strate kam hinzu.
Manchmal wäre weniger da mehr gewesen.
Und er blockte dann doch berechtigte Fragen der Richterin zum Vorwurf der Körperverletzung einfach ab.
Das paßte nicht zusammen.
Das waren schon einige seiner Überreaktionen oder Panikreaktionen nach meiner eigenen Meinung, die ja niemand teilen muß.
Er hatte zu wenig Prozeßerfahrung und wußte auch etwas zu wenig mit den Psychiatern / Gutachtern umzugehen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nach meiner eigenen Meinung hatte sich GM strategisch und taktisch öfters ungeschickt verhalten, leider auch in seinem letzten Prozeß noch nach Wiederaufnahme.
Da hätte er speziell auf den Vorwurf der Körperverletzung sehr detailliert auch eingehen sollen, er hatte ja alle Fragen dazu völlig abgeblockt, auch Strate hatte darauf hingewiesen.
Aber das wäre nun wieder ein altes Debattenthema, was aber auch schon zu Genüge abgehakt wurde.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zustimmung, die "Gefährlichkeit" steht aber keinem auf der Stirn geschrieben, von früherem Verhalten auf späteres Verhalten zu schließen, das muß immer empirisch und statistisch betrachtet (verifiziert) werden, es wird immer Risiken dabei geben, auch bei den bisher völlig "unauffälligen" Menschen ohne frühere BZR-Einträge und ohne frühere F-Diagnosen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das Verfahren vor dem Nürnberg/Fürther Gericht natürlich war angesprochen und dann auch noch der weitere Fortgang in den diversen Bezirkskrankenhäusern.
Auch bei Dr. hc. Gerhard Strate können Sie alles dazu nachlesen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
GM ging in ein Verfahren mit vielen mächtigen und starken Gegnern, neben seiner Frau, den Banken und einem ersten Anschein nach hatten sich auch noch Justiz und Psychiater gegen ihn gestellt, daß er bei dieser Konstellation aber damals m.E. vielleicht auch etwas überreagierte oder in Panik verfiel, das ist zu einem gewissen Grad doch nachvollziehbar.
Auf alle Fälle konnte damit eine ja weit verbreitete Fehlentwicklung der ausufernden Psychiatrisierung und damit auch Stigmatisierung aufgezeigt werden, da er eben gleich in eine Schublade gesteckt wurde, mit dem Etikett § 20 und § 63 StGB vorne dran. Die Grundlagen dafür sind aber letztendlich vage und undefiniert, was ja inzwischen vielfach belegt wurde.
Ohne eine öffentliche Wahrnehmung wurde diese Schublade dann auch schnell für viele Jahre dauerhaft geschlossen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Offensichtlich hatte doch das Nürnberger Gericht auch aus dem Verhalten des GM bei der Verhandlung selber auf seinen psychischen Zustand ("Geisteszustand", abgekürzt Gz) zum angenommenen Tatzeitpunkt (t) zurückgeschlossen.
Und das ist ja der Fehler bei allen retrograden Untersuchungen eines "Geisteszustandes", der ja keine zeitliche Konstante darstellt, sondern ebenso von vielen anderen Parametern (u,v,w .....), die aber auch noch näher zu untersuchen und zu benennen wären, abhängt.
Gz = f(t,u,v,w, .....)
Der "Geisteszustand" ist eine Funktion vieler Parameter.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Dr. Sponsel,
die Frage nach dem Unterschied von (a) "nicht ausschliessen können" und (b) "nicht ausschließbar" hat natürlich auch akademischen Charakter.
Entscheidend sind dabei m.E. Quantoren und Sprachpräzision, welchen Begriff man verwendet, den Begriff (b) halte ich für den strengeren.
Ich würde es so unterscheiden:
Im Fall (b) muß es per se überhaupt nicht möglich sein, etwas auszuschließen, also prinzipiell unmöglich sein und das auch immer und zu jeder Zeit.
Im Fall (a) könnte es situativ oder temporär oder personell eingeschränkt möglich sein, etwas auszuschließen, aber eben nicht nach dem derzeitigen Kenntnisstand.
Aber das ist vielleicht Geschmackssache, wie man das sieht, und "de gustibus non est disputandum".
Beste Grüße nach Erlangen
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
In diesem Spannungsfeld, daß aber auch die Öffentlichkeit ein Recht auf Schutz und Sicherheit hat, so wie ja auch die Sicherungsverwahrten selber, gibt es keine Patentlösung.
Der EGMR hat da ja selber mit seinen Urteilen aus 2009 (EGMR Nr. 19359/04 (5. Kammer) - Urteil vom 17. Dezember 2009) und 2015 (Urt. v. 07.01.2015, Az. 23279/14) m.E. einer gewissen gesellschaftlichen Veränderung in der Betrachtung der Sicherungsverwahrung und auch einer Anpassung im Vollzug der Sicherungsverwahrung Rechnung getragen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hoffentlich wurden alle Asservate in dieser Sache auch ordentlich gesichert und dauerhaft verwahrt, denn das ist ja keineswegs immer sicher.
Erinnert sei hier an den Mordfall Markus Kern, der in Oldenburg am LG verhandelt wurde. Da war das wichtigste Asservat, eine Strumpfhose als das mutmaßliche Tatwerkzeug, nämlich auf einmal aus der Asservatenkammer verschwunden und konnte dann nicht mehr weiter auf DNA-Spuren untersucht werden.
Dieser Fall ist auch deswegen noch interessant, weil die Hauptbelastungszeugin insgesamt dann doch als unglaubwürdig galt, da sie sich in einem Detail (einer vermeintlichen Bushaltestelle) bei ihrer Aussage irrte, aber andere Details so präzise den Ermittlern schildern konnte, daß die Ermittler sie damals ursprünglich als glaubwürdig einschätzten.
Die Frage dabei ist außerdem noch, muß ein Mensch sich an alle Dinge im Leben immer ganz präzise erinnern können, oder ist es nicht doch völlig normal, daß man einiges auch vergißt im Leben, oder etwas in ganz falscher Erinnerung behält, aber andere Dinge trotzdem präzise weiß?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nach den bisherigen Darlegungen kann dann eigentlich jedem Probanden nur noch geraten werden, bei einer Exploration ohne die Anwesenheit einer eigenen Vertrauensperson, dem Gutachter nur den Namen, die Anschrift und die Nummer des Bundespersonalausweises mitzuteilen.
Auf alle Fragen dann aber konsequent und beharrlich zu schweigen, auch keine eigenen Erklärungen mündlich abzugeben, bis die vorgesehene Zeit für dieses "Gespräch" abgelaufen ist.
Wo ist das Problem dabei?
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