BKA-Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft - Über das Haltbarkeitsdatum ist damit jedoch noch nichts gesagt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Bundespräsident Köhler hat während der Weihnachtsfeiertage das umstrittene BKA-Gesetz unterschrieben. Damit gilt das zweifelsohne problembehaftete Gesetz mit Beginn des neuen Jahres. Erst kurz vor Weihnachten einigten sich im Vermittlungsausschuss Bundestag und Bundesrat. FDP und Grüne haben bereits angekündigt, das Verfassungsgericht anzurufen.
Über die Chancen der angekündigten Verfassungsbeschwerden lässt sich nur spekulieren. Sollte das BVerfG die Online-Durchsuchung grundsätzlich kippen, dann bleibt nur zu hoffen, dass kein Terroranschlag allein deshalb Erfolg haben wird, weil aus verfassungsrechtlichen Gründen auf dieses Instrument verzichtet werden muss. Sehr schnell würde nämlich dann darüber diskutiert werden, wer die Verantwortung für die Folgen des Terroranschlags trägt. Die breite Masse würde schnell den "laschen" Staat als Schuldigen ausmachen. Welche Folgen dies wiederum haben könnte, darüber will ich nicht weiter spekulieren. Vielmehr hoffe ich, dass das BVerfG bei einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde den verfassungsrechtlichen Weg vorzeichnet, den der Gesetzgeber bei einer Neuauflage der Online-Durchsuchung zu beschreiten hätte wie dies schon in anderen sensiblen Abgrenzungsbereichen (z.B. beim "Lauschangriff") geschehen ist.