Beweisverwertungsverbot nach Blutprobenentnahme - Sollte der Richtervorbehalt nicht besser abgeschafft werden?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Mehrfach war das Problem der Verletzung des Richtervorbehalts bereits Thema im Blog, zuletzt in dem Beitrag SENSATION! OLG Hamm bejaht Beweisverwertungsverbot nach polizeilich angeordneter Blutprobe. Blogleser Dominik Boecker hat in einem Kommentar zu diesem Beitrag auf einen Blogbeitrag im Jurabilis-Blog hingewiesen: Abschaffung des Richtervorbehalts in § 81a II StPO - Pragmatismus oder Resignation? Ich werde hier aus einem aktuellen Beitrag "Richtervorbehalt bei Blutprobe: Weg damit! ZRP 2009, 71 zitiert, in dem ich mich für die Abschaffung ausspreche. Nicht verheimlicht werden soll natürlich, dass bereits andere dies gefordert haben, so vor allem der letzte VGT. Das BVerfG scheint den Richtervorbehalt nicht für zwingend erforderlich an dieser Stelle zu halten.
Was meinen Sie dazu?