Gesellschafter-Geschäftsführer: Neues von der Erdienbarkeit
Gespeichert von Prof. Dr. Claus Koss am
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Die Umwandlung von Gehaltsansprüchen in eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung ist eine liquiditätsschonende Möglichkeit der Erhöhung des 'Vergütungspakets'.
Für die Barlohnumwandlung entschied der BFH (Urteil v. 07.03.2018 - I R 89/15), dass steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit scheitert. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (wertgleiche Umstellung einer Direktzusage in eine Unterstützungskassenzusage), so löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus.