Gesellschafter-Geschäftsführer: Neues von der Erdienbarkeit

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 01.07.2018

Die Umwandlung von Gehaltsansprüchen in eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung ist eine liquiditätsschonende Möglichkeit der Erhöhung des 'Vergütungspakets'.

Für die Barlohnumwandlung entschied der BFH (Urteil v. 07.03.2018 - I R 89/15), dass steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit scheitert. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (wertgleiche Umstellung einer Direktzusage in eine Unterstützungskassenzusage), so löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus.

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