Veröffentlicht am 05.04.2011 von Dr. Klaus LützenkirchenIm letzten Jahr haben wir schon erfahren, dass es grundsätzlich nicht notwendig ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges auszusprechen (BGH v. 6 ... Weiterlesen
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