Veröffentlicht am 27.04.2009 von Prof. Dr. Christian RolfsEin Nettolohn von 3,25 Euro kann sittenwidrig (§ 138 BGB) sein. Das hat der Fünfte Senat des BAG mit Urteil vom 22.4.2009 ( 5 AZR 436/08 ) entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die seit 1992 in ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ArbeitsrechtLohnwuchersittenwidriger Lohn4477 Aufrufe