Veröffentlicht am 18.04.2012 von Prof. Dr. Marc LieschingNach § 35 Abs. 7 RStV haben die Landesmedienanstalten für die Organe der ZAK, GVK, KEK und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) „eine gemeinsame Geschäftsstelle“ zu bilden. Für die KJM- ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
KJMLandesmedienanstaltenNeustrukturAufsichtStabsstelle35 RStVJugendschutzrechtUrheber- und Medienrecht5980 Aufrufe