Bei den Betriebskosten kommt es immer wieder vor, dass ein Kollege oder der Mieterverein mehrere Mieter eines Objektes vertreten. Oftmals erfolgt die Mandatierung nachfolgend, also nicht zeitgleich, so dass die Abwicklung der Betriebskostenabrechnung in getrennten Verfahren/Angelegenheiten erfolgt.Weiterlesen