Blutprobenentnahmen: Polizisten "zwischen den Stühlen" - ein Bericht aus dem Bereich der Polizei Aachen
Gespeichert von Carsten Krumm am
In dem schon einige Monate alten Beitrag "Fiese" Fragen zur Blutprobenentnahme: Was steht für Polizisten und Ärzte auf dem Spiel? hat nun Blogleser und Polizist Peter Wollgarten einen ganz interessanten Bericht aus der seiner Praxis geschrieben, den ich gerne einmal zum Anlass nehmen will, einen neuen Beitrag zur Praxis im Zusammenhang mit § 81a StPO "aufzumachen". Hier die Stellungnahme von Herrn Wollgarten auszugsweise:
"...Vor einigen Monaten ist es ja einigen Rechtsanwälten gelungen, ihre total besoffenen Mandanten wieder unter die Verkehrsteilnehmer zu bringen.
Ich kann nur für meine Dienstgruppe sprechen, aber ich denke, nicht nur dort waren wir sehr verunsichert. Also wurden schleunigst ein Haufen Telefonnummern gesammelt, um einen Bereitschaftsdienst zu erreichen.
Seit meinem letzten Kommentar vor genau einem Monat, habe ich ca. zehn Blutentnahmen gehabt. Ich habe festgestellt, dass nicht nur bei uns auf der Wache ein Chaos geherrscht hat. Nein auch beim AG Aachen und bei der StA Aachen war man teils überfordert.
So antwortete mir ein Richter am AG nach meiner Sachverhaltsschilderung, was ich denn für das Richtige halten würde? "Nun, der junge Mann hat mir 0,75 mg/l einen Verkehrsunfall verursacht, da halte ich eine Blutprobe und eine Beschlagnahme des Führerscheins für das Richtige."
"Dann machen Sie es doch so, wie sie es immer gemacht haben, da brauchen Sie mich doch nicht anrufen."
Eine Richterin war ein wenig ungehalten, sie würde soetwas nur mit der Staatsanwaltschaft besprechen, schließlich sei diese ja die Herrin des Verfahrens. Darauf wurde die StA informiert..... "Haben Sie schon mit einem Richter gesprochen?"
Seit zwei Wochen gibt es einen neuen Trend. Der Probant muss zunächst befragt werden, ob er mit der Maßnahme einverstanden ist, sollte dies der Fall sein, kann "munter drauf los gepickt" werden, ohne StA oder einen Richter zu befragen. Sollte während der Maßnahme jedoch eine Sinneswandlung entstehen, muss dann doch wieder eine Anordnung eingeholt werden.
Auf meine Frage, wie es sich denn verhalten wird, wenn der Probant im Nachhinein angibt, dass er meine Erklärung und sein Einverständnis nicht verstanden hat, weil er ja schließlich total betrunken war, konnte mir bislang keiner eine Antwort geben. Selbst wenn ich es mir von ihm unterschreiben lasse, was zählt denn nachher die Unterschrift von einem Kerl, der um die zwei Promille hatte?
Nun existiert seit gestern Mittag eine vorläufige Dienstanweisung des PP Aachen. Hier sind Beispiele aufgeführt, wie wir unter gewissen Umständen zu verfahren haben. So richtige Klarheit besteht aber auch jetzt nicht...."
Hier einmal ein ganz hezliches Dankeschön für die Stellungnahme eines betroffenen Polizisten!