Vertrauliche Informationen weitergegeben: Minister Friedrich tritt zurück (Fall Edathy)
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
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Da bin ich mal auf Ihre Kommentare zu der aktuellen Meldung gespannt: Außer einem Anfangsverdacht auf Verletzung von Privatgeheimnissen (§203) kommen ja vielleicht auch andere StGB-Vorschriften (§ 353b StGB) und BDSG-Verletzungen in Frage, die ja auch strafbewehrt sind (vgl. §44 BDSG). Was meinen Sie zu dem Themenkreis?