Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

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Die Leserin

Wer ist genau gemeint: "Hat jemand Kontakt zu einem der Teilnehmer an der Informationsveranstaltung am 22. März 2010?"

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Hallo Herr Licht,

alle Leser dieses Threads.

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Sehr geehrter Herr Bachmeier,

meine Fragestellung an Sie möchte ich gerne noch etwas konkretisieren.

Im Interview mit xtranews sagten Sie: "Alle Hinweise deuten vielmehr darauf hin, dass die Berufsfeuerwehr Duisburg sehr frühzeitig auf das notwendige Sicherheitskonzept des Veranstalters und nach dessen Vorliegen auf die Defizite hingewiesen hat."

Welche Hinweise liegen Ihnen dazu konkret vor?

Mir persönlich liegen lediglich zwei Aussagen des WDR aus Artikeln, die NACH der Loveparade geschrieben wurden, vor, in denen es jeweils heißt, Personen von Seiten der Feuerwehr hätten gewarnt.

Zum einen soll im Oktober 2009 der Duisburger Feuerwehrdirektor in einem Brief an Oberbürgermeister Sauerland gewarnt haben. Diese Warnung wurde jedoch später mit Sicherheit mit dem Argument entkräftet, zu diesem Zeitpunkt habe vieles noch gar nicht festgestanden.

So fand erst am 25. September 2009 ein erstes Treffen des Sicherheitsdezernenten Wolfgang Rabe, des Geschäftsführers der Wirtschaftsförderung metropoleruhr sowie Vertretern des Ordnungsamtes, der Firmen Lopavent (Veranstalter) und Aurelis (Geländeeigentümer) statt, um über eine Durchführung der Loveparade auf dem Gelände des alten Güterbahnhofs zu beraten. Zu diesem Zeitpunkt stand nicht einmal fest, dass das Gelände komplett eingezäunt werden sollte (das stand erst ab Ende Februar 2010 fest), geschweige denn die Größe oder Herrichtung des Geländes (darüber wurde noch im April 2010 heftig diskutiert). Ja, noch nicht einmal der Veranstaltungstermin stand damals fest.

Zum anderen heißt es in einem Artikel des WDR, im Juni 2010, also kurz vor der Loveparade, hätten "Beamte von Polizei und Feuerwehr" in "internen Sitzungen des Planungsstabes" das Sicherheitskonzept kritisiert. Dazu findet sich jedoch nirgendwo sonst eine Bestätigung - meiner Erinnerung nach auch nicht in den vielen Protokollen, die uns aus den Arbeitsgruppen und Sitzungen zur Loveparade vorliegen.

Heftige Einwände sind lediglich von Seiten des Bauamts immer wieder durch Protokolle belegt.

Vielleicht können Sie uns ja bezüglich der Warnungen der Feuerwehr mit Informationen weiterhelfen. Da wir im Augenblick an einer Chronologie der Planung dieser Veranstaltung arbeiten, wäre das eine große Hilfe.

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Hallo, Die Leserin,

ich meine, wer genau sind Teilnehmer der Informationsveranstaltung am 22. März 2010?

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Hallo Herr Licht,

ich weiß darüber auch nicht mehr als das, was darüber in dem Spiegel-Artikel steht (oder in anderen Presse-Artikeln, die jedoch weniger ausführlich sind). Laut dem Spiegel-Artikel nahmen daran "rund 40 verantwortliche Mitarbeiter aus dem Bau-, Tief-, Straßenverkehrs-, Kataster- und Ordnungsamt sowie Feuerwehrmänner" teil.

 

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Die Leserin, von denen ich leider niemanden kenne und die Feuerwehr DU schweigt. Nun ja, das will Wolfgang Rabe.

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Ein spannender Beitrag, der rät von Betroffenenseite erst mal den Mund zu halten. 

Dann gibt es da noch das ganze Feld des Disziplinarrechts und der Durchgriffshaftung bei Beamten.
Man darf gespannt sein, ob eine neue Stadtspitze auf dieser Klaviatur spielt.

Und:
ob wir die Kanzlei Obst & Hostegs auf der Verteidigerbank des Hauptverfahrens wieder sehen...

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"Ein spannender Beitrag, der rät von Betroffenenseite erst mal den Mund zu halten"

ja wirklich aufschlussreiche Informationen, Lothar, die der Felix da aufgestöbert hat.

.....die mir aber wahrlich Sorgen machen. Denn wenn man nun sieht, wie die Staatsanwaltschaft für' s Erste just solche 16 untere Chargen ins Visier nimmt, dann fragt man sich schon, wohin wohl die Reise letztlich gehen soll. Will man einfach nur die Finanzlast der drohenden hohen Entschädigungsforderungen auf so viele Schultern wie möglich verteilen,...und zudem möglichst runter von den tatsächlich schuldigen Schultern ??? Ich meine, ...fängt doch schon gut an. 

Doch bevor ich schimpfe eine Frage in die Runde und an unseren Experten:

Quote:
Dass der Veranstalter Rainer Schaller selbst, dass Oberbürgermeister Sauerland als Chef der Verwaltung nicht im Visier der Staatsanwälte sind, mag überraschen, muss jedoch nicht endgültig sein. Die Ermittlungen gehen weiter. Wer weiß, was manch einer der Beschuldigten noch zu erzählen hat.

http://www.presseportal.de/pm/55903/1750686/westdeutsche_allgemeine_zeitung/twitter

Dieses Zitat gestern auf Doku brachte mich auf einen Gedanken, der eine sehr menschenfreundliche Ermittlungspraxis signalisieren würde, woran ich aber kaum glauben mag. Doch wäre ja gut, wenn es so wäre. 

Wenn es heißt, Schaller und OB Sauerland sind nicht mit einem Anfangsverdacht im Visier der Staatsanwaltschaft, stattdessen etliche untergeordnete Mitarbeiter von Stadt und Lopavent, so könnte das von Seiten der Ermittlungsbehörden doch eventuell auch eine hilfreiche Vorgehensweise sein, um auf diesem Wege an einschlägige Informationen über just die beiden,  Schaller und  Sauerland heran zu kommen, und sie dann in einem zweiten Anlauf ins Visier nehmen zu können, oder? Denn wer wollte von einem Mitarbeiter erwarten, dass er aus sich heraus seinen Chef anzeigt, wenn er von diesem tatsächlich ernsthaftes, sprich strafrechtlich relevantes, Belastendes weiß. Wird er aber selber verhört, kann er unter dem Schutz dieses Verhörs seine Informationen geben, ohne selber Anzeige erstatten zu müssen und niemand erfährt davon.

Kann man das so sehen?

Wiederum,  wer wegen eines Anfangsverdachts verhört wird, hat ja dadurch auch schon selber schlechte Karten. Wäre also letztlich auch nicht so optimal. Allerdings immer noch besser, wie wenn einem geschieht, was dieser Tage in Frontal21 von einem Pharmamitarbeiter berichtet wurde, der seinen Chef angezeigt hat. http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-verpasst#/beitrag/video/1237472/Frontal21-Sendung-vom-18012011

Ich glaube aber, dass weder Schaller noch Sauerland so Übles praktizieren wollten, noch so übel gegen Mitarbeiter vorgehen würden. Beide sind - davon bin ich überzeugt - im Falle der Loveparade aber auch nicht die wahren Schuldigen.

Womit ich wieder bei meinem Schimpfen angekommen bin.

Hier im Blog wurden ja minutiös die einzelnen Fehler in der Planung vorher und der Durchführung am Tag selber herausgearbeitet. Das ist zur Klärung alles sehr wichtig, dürfte aber, gemessen an dem, was sich nun dabei  herausgeschält hat, im Endeffekt  strafrechtlich nicht mehr auf die Waagschale fallen, weil eben geklärt werden konnte, dass der Kardinalfehler schon allem voran in der Planung lag und die späteren Fehler alle nur eine zwangsläufige Folge dieses ersten 'Fehlers'(?) waren.

Ich fände es äußerst ungerecht, wenn man nun hinginge und dennoch diese einzelnen Folgefehler strafrechtlich verfolgen würde. Das wäre doch nur dann gerecht, wenn die konkret Teil der schuldigen Ursprungsplanung wären. Wenn etwa die Polizei mit den Sperren gezielt Masse erzeugt und nicht verhindert hätte. Oder wenn die Stolperfallen absichtlich nicht beseitigt worden wären, wovon ja nun wirklich nicht die Rede sein kann. Auch der in die Masse einfahrende Polizeibulli, der starke Wellen ausgelöst hat, war wohl kaum Teil der Planung.

Die schuldige Ursprungsplanung ist m. E. eindeutig die bewusste Wahl des Bauwerks Tunnel-Rampe als alleinigen Ein- und Ausgang der Raver ohne Fluchtwege etc.  Jeder normale Mensch - aber hier waren Experten am Werk - kann wissen, dass ein solches Bauwerk im Falle eines unerwarteten Massenandrangs, - der bei einer Loveparade selbstverständlich vorkommt - wegen seines unentrinnbaren Mauerwerks dann zu einer tödlichen Falle würde. Und das erst recht, wenn keine Rettungswege angelegt werden.

Ich begreife nicht, wie 'jemand' - und der kann kein Einzelner gewesen sein -  es schaffen konnte, dieses Bauwerk als einzigen Ein- und Ausgang durch alle Prüfinstanzen hindurch zu retten. Das war m. E. weder Zufall, noch Schlamperei, noch Inkompetenz.

Und wenn man dann im Vergleich dazu den breiten VIP Eingang im Norden sieht, ahnt man außerdem, welch unsozial elitäres, menschenunwürdiges Menschenbild hier wohl federführend war und folglich mitschuldig ist.  

Lopachron hat das in seinem Video auf Doku am Ende gut dargestellt: http://loveparade2010doku.wordpress.com/2011/01/18/echtzeit-doku-gegen-d...

Ich kann angesichts dieses so eindeutigen Bauwerks die allgemein favorisierte und proklamierte Vorstellung nicht teilen, dass die Planer gedankenlos waren und blind wegen ihres Zieles, die große LoPa im kleinen Duisburg stattfinden zu lassen, ihren unzureichenden, gefährlichen Plan umgesetzt haben, weil auch keiner, der Bedenken hatte, im Vorfeld den Optimisten um OB Sauerland richtig in die Suppe spucken und sich damit in der Verwaltung unbeliebt machen wollte. 

Das alles wird zusätzlich auch stimmen, aber bestimmt nicht allein. Sicher aber hat das alles eine mögliche Absicht äußerst begünstigt. Denn in dieser 'Suppe' der allgemeinen Gedankenlosigkeit bezüglich des Bauwerks das 'Haar' einer Absicht finden zu können ist nahezu unmöglich. Doch um der Gerechtigkeit und Wahrheit willen, sollte man dem nachgehen. 

Dieses Bauwerk ist jedenfalls geradezu verlockend geeignet für jedwede Art Studie an Massenverhalten, wann immer tatsächlich angefüllt mit Masse. Beste Aussicht von oben, man kann rechtzeitig Kameras installieren und noch etliches mehr.....

Wer derlei Absichten für unrealistisch hält, hatte wohl noch nie Verantwortung für eine Massenveranstaltung und war nicht konkret mit ihren Risiken konfrontiert. Denn siehe da, jetzt in der Nachhut der Katastrophe hört man ja doch, dass es ganze Studienzweige an UNIs gibt und Firmen, die sich damit befassen. Masse kontrolliert beobachten zu können, dürfte ein natürliches Bedürfnis solcher Studienzweige, vor allem aber etlicher anderer Unternehmungen sein, von denen einige, eben je nach Menschenbild, nicht gerade zimperlich mit Verfassungsverstößen umgehen. Etwa wenn es darum geht, Menschen ungefragt als Versuchskaninchen zu benutzen.

Diesbezüglich gibt es noch ganz andere Sachen. Da ist das hier noch harmlos. Die Toten z.B. waren ja keine Absicht und wohl auch nicht als Risiko bewusst in Kauf genommen. Bei den Stolperfallen, die ihnen zum Verhängnis wurden, kann man tatsächlich von Schlamperei und Inkompetenz bezüglich der Risiken reden. Aber die alleine hätten ja eben kaum Tote zur Folge gehabt. Womit wir wieder bei dem tödlichen Bauwerk wären.

Das steht immer noch da wie ein massiver Zeuge und wird doch übersehen.

Gruß Blue

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@Lothar Evers:

Nicht aus der Perspektive der Aufklärer (die wir bislang hier eingenommen haben), sondern aus der Perspektive eines Beschuldigten ist der Tipp der Rechtsanwälte (ja, die wollen Mandate akquirieren), erst einmal zu schweigen, der erste, wichtigste, aber auch banalste  Hinweis, den ein Strafverteidiger geben kann, ja geben muss: Ohne Akteneinsicht, also ohne zu wissen, was die Staatsanwaltschaft weiß, wird keiner der (natürlich anwaltlich vertretenen) Beschuldigten sprechen.

@Blue
Natürlich wird jeder Beschuldigte, wenn er denn (nach Akteneinsicht) Angaben macht, möglichst versuchen - wie man es bisher ja auf institutioneller Ebene auch tut, die eigene Verantwortlichkeit zu minimieren oder wegzuschieben, indem die fremde Verantwortlichkeit betont wird, also das Zuständigkeitskarussell möglichst weiter drehen. Das kann auch zum Teil der Wahrheit und Gerechtigkeit entsprechen. In dem Zusammenhang kann es auch dazu kommen, dass die Verantwortlichkeit nach oben verschoben wird, also - wenn dies entspr. belegt werden kann (E-Mails, Notizen, Besprechungsprotokolle) - dass evtl. auch noch die Leitung in Verdacht gerät, unmittelbar etwas angeordnet zu haben, was Fahrlässigkeit begründet. Allerdings glaube ich momentan nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft auf "untere Chargen" konzentriert hat. Es ist, wie auch in anderen Bereichen (Wirtschafts- und Umweltkriminalität), oftmals die mittlere Ebene/Abteilungsleiterebene, die einerseits nah genug dran ist am Erfolg, aber auch weit genug oben, um selbst Anordnungen zu erteilen, um also wirklich "Verantwortung" zu tragen. Wenn sich aber zB herausstellt, dass OB Sauerland oder Schaller den Tunnel als einzigen Ein- und Ausgang persönlich anordneten, obwohl sie wussten, dass nicht alle Personen da hindurch passen, dann wären auch sie verantwortlich zu machen. Wahrscheinlich ist es aber realistisch, dass sie sich mit solchen Details nicht befasst haben, sondern nur unbedingt wollten, dass die LoPa stattfindet.

Zur Verantwortung der Planer und der Folgefehler: beide sind zu Recht im Fokus. Wer eine Situation so plant, dass sie praktisch vrohersehbar "an die Wand" fährt, der ist verantwortlich. Und ebenso derjenige, der mit seiner Schlamperei eben mitverantwortlich ist, dass Leute zu Tode kamen (Stichwort Gulli). Aber auch der, der im Ernstfall berufen ist, doch noch zu retten und dabei versagt, kann verantwortlich gemacht werden. Letzterer wird vielleicht einwenden können, er habe nichts mehr retten können, und wenn dies tatsächlich zutrifft, ist er freizusprechen.

Zur "Vermutung", man habe diese Situation gewählt, um hier Menschenströme im Gedränge erforschen zu können. Ich verstehe, dass man auf diesen Gedanken kommt angesichts der wirklich schon eklatanten Sachlage: 500.000 Menschen sollten in 12 Stunden vor und zurück durch diesen Tunnel....und der jedenfalls behaupteten Expertise derjenigen, die in die Planungen eingeschaltet wurden. Warum hat da nicht einer mit gesundem Menschenverstand gesagt: "Das geht nicht, auch nicht annähernd! Es wird mindestens ein Riesengedränge und Riesenärger, aber wahrscheinlich sogar Verletzte und Tote geben." Aber unabhängig davon, ob man diese Vermutung  glaubt oder nicht: In dem Strafverfahren wird diese (zu Recht!) keine Rolle spielen. Und der einfache Grund dafür ist: Es gibt kein Indiz dafür. Warum sollte sich Duisburg oder Lopavent auch auf so etwas einlassen? Weder die Stadt, noch der Veranstalter kann doch daran interessiert gewesen sein, die Leute zu verärgern. Das sollte doch Werbung sein! Und wenn ein solches Unterfangen die Planung beeinflusst hat, würde dies bei der großen Anzahl von Mitwirkenden und den drohenden Beschuldigungen längst jemand bekannt gemacht haben. Dass so etwas sechs Monate geheim bleibt, ist einfach unrealistisch. Dass es solche Studienzweige gibt, belegt nicht, dass man gefährliche Situationen bewusst herbeiführt, um diese zu studieren. Und auch dass manche Forscher (irgendwo/irgendwann) ethische Grenzen über Bord geschmissen haben, belegt nicht, dass das auch hier der Fall war.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

@Lothar Evers:

Nicht aus der Perspektive der Aufklärer (die wir bislang hier eingenommen haben), sondern aus der Perspektive eines Beschuldigten ist der Tipp der Rechstanwälte (ja, die wollen mandate akquirieren), erst einmal zu schweigen, der erste, wichtigste, aber auch banalste  Hinweis, den ein Strafverteidiger geben kann, ja geben muss: Ohne Akteneinsicht, also ohne zu wissen, was die Staatsanwaltschaft weiß, wird keiner der (natürlich anwaltlich vertretenen) Beschuldigten sprechen.

Paralel zu dieser Positionierung muss man ja die Dienstaufsichtsbeschwerde von Rechtsanwalt Uwe Tegtmeyer  gegen die Staatsanwälte in Duisburg sehen:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Anwalt-aus-Duisburg-zeigt-Loveparade-Ermittler-an-id4184725.html

Stimmt es eigentlich, dass jetzt auch von Opferseite (schon) Einblick in die Akten genommen werden kann?

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Henning Ernst Müller schrieb:

@Blue

(...)Allerdings glaube ich momentan nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft auf "untere Chargen" konzentriert hat. Es ist, wie auch in anderen Bereichen (Wirtschafts- und Umweltkriminalität), oftmals die mittlere Ebene/Abteilungsleiterebene, die einerseits nah genug dran ist am Erfolg, aber auch weit genug oben, um selbst Anordnungen zu erteilen, um also wirklich "Verantwortung" zu tragen. Wenn sich zB herausstellt, dass OB Sauerland oder Schaller den Tunnel als einzigen Ein- und Ausgang persönlich anordneten, obwohl sie wussten, dass nicht alle Personen da hindurch passen, dann wären auch sie verantwortlich zu machen. Wahrscheinlich ist es aber realistisch, dass sie sich mit solchen Details nicht befasst haben, sondern nur unbedingt wollten, dass die LoPa stattfindet.

Zur Verantwortung der Planer und der Folgefehler: beide sind zu Recht im Fokus. Wer eine Situation so plant, dass sie parktisch vrohersehbar "an die Wand" fährt, der ist verantwortlich. Und ebenso derjenige, der mit seiner Schlamperei eben mitverantwortlich ist, dass Leute zu Tode kamen (Stichwort Gulli). Aber auch der, der im Ernstfall berufen ist, doch noch zu retten und dabei versagt. Letzterer wird vielleicht einwenden können, er habe nicht mehr retten können, und wenn dies zutrifft, ist er freizusprechen. 

Ich finde Ermittlungen gegen zwei Dezernenten einer Stadtverwaltung auch nicht als "zu niedrig" ran gegangen. Das ist immerhin die zweite Führungseben, also auf Bundes- oder Landeseben, die der Minister. Wenn jetzt gerade in Duisburg geschrien wird: "die kleinen hängt man, die grossen lässt man laufen...", so scheint mir selbst dass ungut Autoritäts fixiert. Ganz nach dem Motto "nicht ich, sondern Adolf Hitler ist es gewesen. Der Wunsch von Sauerland, die Loveparade nach Duisburg zu holen, ist eben kein Straftatbestand und bisher gibt es keine Hin- geschweige denn Beweise, dass er irgend jemand zu rechtsbeugungen aufgefordert hat. Wer für Rechtsanwendung verantwortlich ist, kann sich nicht auf Bedürfnisse seiner Vorgesetzten heraus reden. Er bleibt verantwortlich.

Bei Schaller und der ganzen Lopavent Crew dürfte es interessant sein, ob überhaupt jemand aussagt. Und ob es Aufzeichnungen des Bündelfunkverkehrs dieses Samstag Nachmittages gibt. Sonst wird sich jenseits einer verantwortlichen Funktion, schwer nachweisen lassen, wer für das Geschehen ab 14:30 mit Verantwortung zu tragen hat.

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Lothar Evers schrieb:

Henning Ernst Müller schrieb:

@Blue

(...)Allerdings glaube ich momentan nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft auf "untere Chargen" konzentriert hat. Es ist, wie auch in anderen Bereichen (Wirtschafts- und Umweltkriminalität), oftmals die mittlere Ebene/Abteilungsleiterebene, die einerseits nah genug dran ist am Erfolg, aber auch weit genug oben, um selbst Anordnungen zu erteilen, um also wirklich "Verantwortung" zu tragen. Wenn sich zB herausstellt, dass OB Sauerland oder Schaller den Tunnel als einzigen Ein- und Ausgang persönlich anordneten, obwohl sie wussten, dass nicht alle Personen da hindurch passen, dann wären auch sie verantwortlich zu machen. Wahrscheinlich ist es aber realistisch, dass sie sich mit solchen Details nicht befasst haben, sondern nur unbedingt wollten, dass die LoPa stattfindet.

Zur Verantwortung der Planer und der Folgefehler: beide sind zu Recht im Fokus. Wer eine Situation so plant, dass sie parktisch vrohersehbar "an die Wand" fährt, der ist verantwortlich. Und ebenso derjenige, der mit seiner Schlamperei eben mitverantwortlich ist, dass Leute zu Tode kamen (Stichwort Gulli). Aber auch der, der im Ernstfall berufen ist, doch noch zu retten und dabei versagt. Letzterer wird vielleicht einwenden können, er habe nicht mehr retten können, und wenn dies zutrifft, ist er freizusprechen. 

Ich finde Ermittlungen gegen zwei Dezernenten einer Stadtverwaltung auch nicht als "zu niedrig" ran gegangen. Das ist immerhin die zweite Führungseben, also auf Bundes- oder Landeseben, die der Minister. Wenn jetzt gerade in Duisburg geschrien wird: "die kleinen hängt man, die grossen lässt man laufen...", so scheint mir selbst dass ungut Autoritäts fixiert. Ganz nach dem Motto "nicht ich, sondern Adolf Hitler ist es gewesen. Der Wunsch von Sauerland, die Loveparade nach Duisburg zu holen, ist eben kein Straftatbestand und bisher gibt es keine Hin- geschweige denn Beweise, dass er irgend jemand zu rechtsbeugungen aufgefordert hat. Wer für Rechtsanwendung verantwortlich ist, kann sich nicht auf Bedürfnisse seiner Vorgesetzten heraus reden. Er bleibt verantwortlich.

Bei Schaller und der ganzen Lopavent Crew dürfte es interessant sein, ob überhaupt jemand aussagt. Und ob es Aufzeichnungen des Bündelfunkverkehrs dieses Samstag Nachmittages gibt. Sonst wird sich jenseits einer verantwortlichen Funktion, schwer nachweisen lassen, wer für das Geschehen ab 14:30 mit Verantwortung zu tragen hat.

 

Genauso sehe ich das auch, Lothar! Da kann man nicht von kleinen Fischen reden, auch nicht bei Fohrmann, Geer und Simon. Und jeder hat die Wahl, sich für oder gegen das Recht zu entscheiden, selbst als kleiner Fisch.

 

 

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Henning Ernst Müller schrieb:

@Blue Dass es solche Studienzweige gibt, belegt nicht, dass man gefährliche Situationen bewusst herbeiführt, um diese zu studieren. Und auch dass manche Forscher (irgendwo/irgendwann) ethische Grenzen über Bord geschmissen haben, belegt nicht, dass das auch hier der Fall war.

Es zeigt nur, dass sich hier ein spannender Geschäftszweig etabliert, der nicht unbedingt den Schutz der Besucher im Blick hat.

Nennen wir keine Namen. Aber keiner der drei renommierten Experten / Gutachter, noch der Workshop veranstaltende Feuerwehrchef aus der Nachbarstadt, noch der das Geschehen beobachtende Forscher haben eine ernsthafte Warnung ausgesprochen oder gar verschickt bzw. versucht die Loveparade noch zu verhindern.

Da war Professor Schreckenberg mutiger!
Im Vorfeld der Fussball WM!

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Henning-Ernst-Mueller schrieb:
Allerdings glaube ich momentan nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft auf "untere Chargen" konzentriert hat. Es ist, wie auch in anderen Bereichen (Wirtschafts- und Umweltkriminalität), oftmals die mittlere Ebene/Abteilungsleiterebene, die einerseits nah genug dran ist am Erfolg, aber auch weit genug oben, um selbst Anordnungen zu erteilen, um also wirklich "Verantwortung" zu tragen. 
Lothar-Evers schrieb:
  Ich finde Ermittlungen gegen zwei Dezernenten einer Stadtverwaltung auch nicht als "zu niedrig" ran gegangen. Das ist immerhin die zweite Führungseben, also auf Bundes- oder Landeseben, die der Minister.
 

Stimmt. Das sehe ich schon auch so, aber es wird ja von 16 Personen gesprochen. Natürlich weiß unsereins nicht, nach welchen Kriterien/Hypothesen die Staatanwaltschaft ermittelt. Und vielleicht ist das ja ganz OK so.

LotharEvers schrieb:
Wenn jetzt gerade in Duisburg geschrien wird: "die kleinen hängt man, die grossen lässt man laufen...", so scheint mir selbst dass ungut Autoritäts fixiert.
Davon habe ich noch nichts mitbekommen, aber dann hast du natürlich recht, wenn du sagst:

"Der Wunsch von Sauerland, die Loveparade nach Duisburg zu holen, ist eben kein Straftatbestand und bisher gibt es keine Hin- geschweige denn Beweise, dass er irgend jemand zu rechtsbeugungen aufgefordert hat. Wer für Rechtsanwendung verantwortlich ist, kann sich nicht auf Bedürfnisse seiner Vorgesetzten heraus reden. Er bleibt verantwortlich."

Henning-Ernst-Mueller schrieb:
@Blue Dass es solche Studienzweige gibt, belegt nicht, dass man gefährliche Situationen bewusst herbeiführt, um diese zu studieren. Und auch dass manche Forscher (irgendwo/irgendwann) ethische Grenzen über Bord geschmissen haben, belegt nicht, dass das auch hier der Fall war.
Nun ja, das habe ich so ja auch nicht behauptet. Ich wüsste nur gerne, ob die Staatsanwaltschaft auch in diesem Sinne ermittelt.

HEM schrieb:
Aber unabhängig davon, ob man diese Vermutung  glaubt oder nicht: In dem Strafverfahren wird diese (zu Recht!) keine Rolle spielen. Und der einfache Grund dafür ist: Es gibt kein Indiz dafür. Warum sollte sich Duisburg oder Lopavent auch auf so etwas einlassen? Weder die Stadt, noch der Veranstalter kann doch daran interessiert gewesen sein, die Leute zu verärgern. Das sollte doch Werbung sein!
Meines Erachtens ist das Bauwerk als solches und die Art seiner Verwendung bei der Lopa ein Indiz und zwar ein ganz dickes. Aus dem Indiz einen Beweis zu machen, wäre eben Aufgabe der Ermittler, falls sie überhaupt so ermitteln. Und das ist ja der Punkt: ich halte es auch für unrealistisch, dass Stadt oder Veranstalter daran interessiert gewesen sein könnten. Aber da haben ja noch etliche andere mitgemischt. Wieviele Berater waren da wohl im Spiel? Wird gegen irgendeinen von denen ermittelt? Die sind in der Regel doch noch einfacher aus dem Schneider, als die mittleren Beamten. Für Stadt und Veranstalter war es tatsächlich ganz eindeutig Werbung. Leider zu sehr, sodass sie blind waren, auch nur annähernd Missbrauch einzukalkulieren. Was ist günstiger, ihn anzuwenden?

HEM schrieb:
Und wenn ein solches Unterfangen die Planung beeinflusst hat, würde dies bei der großen Anzahl von Mitwirkenden und den drohenden Beschuldigungen längst jemand bekannt gemacht haben. Dass so etwas sechs Monate geheim bleibt, ist einfach unrealistisch.

Sollte man zunächst meinen, würde ich gerne gelten lassen. Doch auch die Manipulationsmethoden entwickeln sich, werden subtiler, schlauer, psychologischer,... und wie! .............  das kommt also ganz auf die Methode an. Da kann es sien, dass 6 Monate so gut wie nichts sind, zumal, wenn man diese ganze Zeit noch nicht annähernd in diese Richtung recherchiert hat, weil man derlei gar nicht ín Erwägung zieht. Ich erinnere mich allerdings, dass dieser Rolf Haverkamp ganz am Anfang gesagt haben soll (NRZ) dass man bei den Ermittlungen ähnlich vorgeht, wie bei organiserter Kriminalität. Wäre zwar etwas grobschlächtiger und deshalb vielleicht nicht allzu Erfolg versprechend ........aber nun denn, warten wir' s ab.

HEM schrieb:
Zur Verantwortung der Planer und der Folgefehler: beide sind zu Recht im Fokus. Wer eine Situation so plant, dass sie parktisch vorhersehbar "an die Wand" fährt, der ist verantwortlich. Und ebenso derjenige, der mit seiner Schlamperei eben mitverantwortlich ist, dass Leute zu Tode kamen (Stichwort Gulli). Aber auch der, der im Ernstfall berufen ist, doch noch zu retten und dabei versagt. Letzterer wird vielleicht einwenden können, er habe nicht mehr retten können, und wenn dies zutrifft, ist er freizusprechen.
Gut, dann muss ich meinen Vorwurf des Unrechts genauer eingrenzen: Es wäre dann Unrecht, wenn nur die Folgefehler bestraft würden, während die Hauptverursacher nicht einmal ins Visier kämen.

 

HEM schrieb:
 Warum hat da nicht einer mit gesundem Menschenverstand gesagt: "Das geht nicht, auch nicht annähernd! Es wird mindestens ein Riesengedränge und Riesenärger, aber wahrscheinlich sogar Verletzte und Tote geben."
In diesem Zusammmenhang könnte vielleicht aufschlussreich sein, was oben in einem anderen Kommentar (#?) von diesem Herrn Schäfer bei dem Vortreffen am 22. März 2010 gesagt wird, inwieweit das von Dritten bezeugt werden kann und was danach mit seinen Aussagen geschah. Seiner Aussage nach hat er damals Klartext geredet.

Blue

  

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studio2010loveparade BLUE

"Ich fände es äußerst ungerecht, wenn man nun hinginge und dennoch diese einzelnen Folgefehler strafrechtlich verfolgen würde. Das wäre doch nur dann gerecht, wenn die konkret Teil der schuldigen Ursprungsplanung wären. Wenn etwa die Polizei mit den Sperren gezielt Masse erzeugt und nicht verhindert hätte."

Lt. Katastrophenforscher Wolf R. dombrowsky (radio bremen) lautete das Konzept Eindämmungsprinzip, um die Massen zu kontrollieren.

Meine Meinungnach wie vor: Es wurde gezielt Masse erzeugt, um eine no-go-Situation zu erzeugen, da nich alle auf die Partyarea drauf sollten.

"Die schuldige Ursprungsplanung ist m. E. eindeutig die bewusste Wahl des Bauwerks Tunnel-Rampe als alleinigen Ein- und Ausgang der Raver ohne Fluchtwege etc.  Jeder normale Mensch - aber hier waren Experten am Werk - kann wissen, dass ein solches Bauwerk im Falle eines unerwarteten Massenandrangs, - der bei einer Loveparade selbstverständlich vorkommt - wegen seines unentrinnbaren Mauerwerks dann zu einer tödlichen Falle würde. Und das erst recht, wenn keine Rettungswege angelegt werden."

M.M.: dieses Bauwerk wurde bewusst und absichtlich gewählt wegen Schadenbegrenzung und Kontrolle. Motto: Erst mal da rein und weg mit denen!

"Ich begreife nicht, wie 'jemand' - und der kann kein Einzelner gewesen sein -  es schaffen konnte, dieses Bauwerk als einzigen Ein- und Ausgang durch alle Prüfinstanzen hindurch zu retten. Das war m. E. weder Zufall, noch Schlamperei, noch Inkompetenz."

Genau, das kann nur einen Grund haben: Macht. Und die hatte nur ein einziger, aber diese eine erhielt die Legitimation durch den OB.

"Und wenn man dann im Vergleich dazu den breiten VIP Eingang im Norden sieht, ahnt man außerdem, welch unsozial elitäres, menschenunwürdiges Menschenbild hier wohl federführend war und folglich mitschuldig ist."

Ja, das und die Tatsache, dass man die Masse nicht hätte handeln können, da viel zu viele viel zu schnell dort gewesen wären und die Barrikaden gestuermt hätten. In Duisburg herrscht eine chronische Angst vor 'Revolution. Und "den verrueckten Fremden, dem "Mob", der "Meute" (verwendete Bezeichungen) traute man das durchaus zu. In Duisburg existieren Urängste.

"Ich kann angesichts dieses so eindeutigen Bauwerks die allgemein favorisierte und proklamierte Vorstellung nicht teilen, dass die Planer gedankenlos waren und blind wegen ihres Zieles, die große LoPa im kleinen Duisburg stattfinden zu lassen, ihren unzureichenden, gefährlichen Plan umgesetzt haben, weil auch keiner, der Bedenken hatte, im Vorfeld den Optimisten um OB Sauerland richtig in die Suppe spucken und sich damit in der Verwaltung unbeliebt machen wollte. "

Richtig, in der Hinsichgt waren sie weder blind noch gedankenlos, sondern kalt kalkulierend wie so oft.

"Das steht immer noch da wie ein massiver Zeuge und wird doch übersehen."

Nein, der Tunnel wird nicht uebersehen. Der kommt noch dran. Denn immer noch ist offen, ob die massenhaften Kollapse und das enorme Drängeln bzw. der entstandene Druck nicht die Ursache im Sauerstoffmangel + erhöhte Kohlenmonoxidanreicherung hatte. Denn seht, die tiefste Stelle des gesamten Tunnelsystems ist genau dort, i Höh3 des abgebrochenden Umweltzonenschildes!

 

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Entschuldigung, es muss heißen, denn dieseR eine... (gemeint ist ein Vogel mit 4 Buchstaben), aber das wisst Ihr eh

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Eine Bitte/Frage noch an alle (außer Lothar ;-)

Es geht um die exakten Maße des Tunnels: Wie lang sind die einzelnen Abschnitte des Westtunnels, wie lang der Osttunnel? Breit 16 m, nicht wahr? Kennt jemand auch die max. Höhe? (5,50 m oder so ähnlich?)

Wie viele Personen schätzt Ihr auf einem qm? Das waren Richtung Rampe ja wesentlich mer als weiter hinten. Hat sich jemand auch schon mal an einer Gesamtschätzzahl mit und/oder ohne Rampe versucht?

Herzlichen Dank!

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studio2010loveparade schrieb:

PS:

dieser Rolf Haverkamp hat allerdings auch nicht die E-Mails der Stadtbediensteten rausgerückt, als die Kölner Polizei sie für die Ermittlungen anforderte.  Warum nicht?

Woher stammt diese Information? Gibt es dafür eine Quelle oder einen Beleg?

 

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@ Dr. Henning-Ernst Müller

Danke für Ihre Infos und Klarstellungen. Habe nun aber noch einmal eine Frage zum Verfahrenstechnischen oder wie immer man das in der Fachsprache nennt. 

Hier im Blog gehen Sie vorrangig der strafrechtlich relevanten Aufklärung nach. Kann man das identisch setzen mit der kriminalistischen Aufklärung oder muss man das trennen. Geht es hier einfach erst mal nur um die Darstellung der Straftatbestände?

Die kriminalistische Aufklärung muss sich, wenn ich das richtig sehe, ja auch um die Motive kümmern, zu denen dann das jeweiils vertretene Menschenbild gehört, was meiner Meinug nach bei der Fragestellung gefährlich vernachlässigt wird. Das Motiv wäre dann jedenfalls noch ein ganz anderes Kapitel in Bezug auf die Loveparade.

Ich frage mich, wenn das alles aber als menschliches Versagen, Schlamperei, Inkompetenz etc. angesehen wird, sucht man dann von Seiten der Ermittler überhaupt in diese Richtung, also nach Motiven für eine eventuell bewusstes Herbeiführen der Situation. Nun hat Rolf Haferkamp das ja anfangs angedeutet, aber könnten solche Art Ermittlungen auch einfach fallen gelassen werden oder müssen die im Kontext der Aufklärung immer berücksichtigt werden?

Gruß Blue

 

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@ Leserin

Julius hatte bei mir einen Kommentar mit diesem Link hinterlassen. Ich meine mich aber zu erinnern, dass das auch in unserer NRZ oder auf derWesten.de stand.

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Kripo-forderte-vergeblich-Loveparade-Razzia_aid_911093.html

ein Hammer ist die Aufforderung der Staatsanwaltschaft an die Kölner Kripo, diese ihre Ablehnung zu vertuschen.

PS: Haferkamp war bei mir falsch geschrieben :-) ist mit 'f'

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Ich habe Verständnis für den Unmut, dass es im Moment so aussieht, als würden die Folgefehler strafrechtlich verfolgt und nicht die fahrlässig falsche Ursprungsplanung. Nun sind einige Personen/ Planungsfirmen aber nicht direkt in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Verantwortung. Man hat ja gerade Gutachten beauftragt, um z.B. eben nicht der gesetzlichen Pflicht nach ausreichenden Rettungswegen nachzukommen. Wer hat sich diesen vorsätzlichen Verstoß zuzuschreiben? a) die Verantwortlichen, die diesen Verstoß begehen wollten, um Rettungswege und damit bauliche Maßnahmen einzusparen b) die Behördenmitarbeiter, die entgegen klar formulierter Gesetze Genehmigungen erteilten oder c) der externe Dienstleister, der die nicht den allgemeinen Sorgfaltspflichten entsprechenden Gutachten entsprechend dem eindeutigen Wunschdenken des Auftraggebers formulierte?

Wenn sich bei den Urteilen herausstellt, dass es zwecklos ist, mit Gutachten derartige Abweichungen von geltendem Recht zu begründen - weil man nämlich trotzdem verurteilt wird - dann hat sich diese "Industrie" von Gutachtern erledigt. In Zukunft würden die Verantwortlichen auf Betreiberseite wie in den genehmigenden Behörden zwecklose Gutachten zur Umgehung geltenden Rechts nicht mehr beauftragen. Und im Fall der Loveparade gibt es die Haftung der Gutachter-Ersteller im Rahmen der Produkthaftpflicht. Der Auftraggeber kann nämlich durchaus den Gutachter für Mängel im Gutachten haftbar machen, wenn z.B. Gefahren oder der Verstoß gegen Gesetze nicht deutlich herausgestellt waren. Und dies wiederum wird zukünftige Gutachten sicherlich beeinflussen - diese werden Gefahren deutlicher benennen und klar darstellen, was der Umfang, der Zweck und die beauftragte Fragenstellung sind.

Softwareverfahren, die mehr oder weniger hydraulische Naturgesetze auf Menschenströme umrechnen, ohne z.B. Rollstuhlfahrer zu berücksichtigen, aktuelles Baurecht einzuhalten oder die Grenzen der Simulation anzugeben, werden dann zum unkalkulierbaren Risiko für die Gutachter.

 

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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Wenn sich bei den Urteilen herausstellt, dass es zwecklos ist, mit Gutachten derartige Abweichungen von geltendem Recht zu begründen - weil man nämlich trotzdem verurteilt wird - dann hat sich diese "Industrie" von Gutachtern erledigt. In Zukunft würden die Verantwortlichen auf Betreiberseite wie in den genehmigenden Behörden zwecklose Gutachten zur Umgehung geltenden Rechts nicht mehr beauftragen.  

Das wäre eine hervorragende Maßnahme, um zukünftige Veranstaltungen sicherer zu machen.

Aber werden sich die Gutachter in diesem Falle nicht damit herausreden, dass sie gar nicht damit beauftragt wurden, den Bereich Tunnel/Rampe anzusehen?

Ebenso erklärte ja Dressler, er sei nur für den Bereich des Festivalgeländes im engeren Sinne, nicht aber für den Bereich Tunnel/Rampe zuständig gewesen.

Dass im Bereich des Festivalgeländes oberhalb der Rampe zu wenig Fluchtwege genehmigt wurden, hat ja nicht zu den Todesfällen geführt.

Wo genau siehst Du hier den Zusammenhang zwischen den Todesfällen und den Gutachten?

 

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wer die  Bestimmungen der

Versammlungsstättenverordnung

z.B.

(3)Die Entfernung von 60 m bis zum nächsten Ausgang darf nicht überschritten werden.

(6) Mechanische Vorrichtungen zur Vereinzelung oder Zählung von Besuchern, wie Drehtüren oder -
kreuze, sind in Rettungswegen unzulässig; dies gilt nicht für mechanische Vorrichtungen, die im Gefahrenfall
von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.

(4) Abschrankungen in den für Besucher zugänglichen Bereichen müssen so bemessen sein, dass sie
dem Druck einer Personengruppe standhalten.

 Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben.

Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge müssen besondere Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
vorhanden sein.

2Von den Zufahrten und Aufstellflächen aus müssen die Eingänge der Versammlungsstätten unmittelbar erreichbar sein.

3Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge muss eine Zufahrt
zum Innenbereich vorhanden sein.

4Die Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen müssen gekennzeichnet
sein.
1Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge
von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten müssen ständig frei gehalten werden.
2Darauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.

(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache
mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.

(4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn
Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.

§ 47 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 MBO∗) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 31 Abs. 1 die Rettungswege auf dem Grundstück, die Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
nicht frei hält,

2. entgegen § 31 Abs. 2 die Rettungswege in der Versammlungsstätte nicht frei hält,

3. entgegen § 31 Abs. 3 Türen in Rettungswegen verschließt oder fest stellt,

nicht beachtet ,

begeht nur "eine" Ordnungswidrigkeit . und schlüpft durch die Maschen.?

mffffgggg

 

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julius schrieb:

wer die  Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung nicht beachtet , begeht nur "eine" Ordnungswidrigkeit . und schlüpft durch die Maschen.?

nur dann, wenn sonst nichts passiert - wenn das aber ursächlich für eine Körperverletzung oder einen Todesfall ist, ist dies ein starkes Indiz für eine Pflichtverletzung und ein "Baustein" für einen evtl. strafrechtlichen Schuldspruch - das hatten wir doch schon durchgekaut (nochmal zum Vergleich - Fall 1: X fährt mit zu geringem Reifenprofil und zu schnell durch eine geschlossene Ortschaft. Er wird geblitzt, rausgewunken und bekommt ein doppeltes Bußgeld aufgebrummt - Ordnungswidrigkeit. Fall 2: gleiches Verhalten, doch diesmal rennt ihm ein Betrunkener direkt aus einer Kneipe auf die Straße und X überfährt ihn. Ordnungswidrigkeit und Bußgeld ist klar und damit verbundene Pflichtwidrigkeit, aber da X auch bei bestem Reifenprofil und Tempo 30 nicht hätte rechtzeitig halten können, steht diese Pflichtwidrigkeit nicht im Zusammenhang mit der fahrlässigen Körperverletzung -> Freispruch. Fall3: der Betrunkene torkelt bereits 100m voraus vom Gehweg auf die Straße und X überfährt ihn, weil er wegen zu hohem Tempo und schlechten Reifen nicht rechtzeitig anhalten kann -> Pflichtwidrigkeitszusammenhang und Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung).

Und es ist - fast noch wichtiger - ein wichtiger Anspruchsgrund für Schadensersatzansprüche (z.B. Behandlungskosten und Schmerzensgeld)

Da die Breite der Fluchtwege aber dort, wo die Todesfälle und Verletzungen entstanden sind, allem Anschein nach keine Rolle spielen (im Gegensatz zum Verhalten der Ordner und Polizisten an den Schleusen und der Treppe sowie dem Verantwortlichen für die Gulli"abdeckung"), ist es auch kaum strafrechtlich relevant.

Mein Name schrieb:

Da die Breite der Fluchtwege aber dort, wo die Todesfälle und Verletzungen entstanden sind, allem Anschein nach keine Rolle spielen (im Gegensatz zum Verhalten der Ordner und Polizisten an den Schleusen und der Treppe sowie dem Verantwortlichen für die Gulli"abdeckung"), ist es auch kaum strafrechtlich relevant.

Doch:

  • Da gab es - entgegen der Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung - überhaupt gar keine Fluchtwege,
  • Polizeifahrzeuge und Rettungswagen mussten mitten durch die Menschenmenge fahren, weil dafür keine separaten, freigehaltenen Wege vorhanden waren,
  • Die Entfernung von 60 m bis zum nächstén Ausgang wurde überschritten,

um jetzt nur einzelne der Punkte zu benennen, die im Bereich Tunnel/Rampe nicht beachtet wurden und in direktem Zusammenhang mit den Todesfällen standen.

Die Versammlungsstätte begann laut Verordnung an den Einlassschleusen. Das hätten Planer, Gutachter und Genehmigungsbehörden sehen müssen.

Darüber hinaus lässt sich anhand der Planungsphase und der Gesamtheit der Dokumente, die uns vorliegen, auch nicht erkennen, dass sie das übersehen bzw. nicht gewusst hätten. Im Gegenteil wird die Versammlungsstätte in einigen Gesprächen bzw. Protokollen und weiteren Unterlagen durchaus ab Einlassschleusen gesehen.

Aber irgendwann fand man die kreative Möglichkeit, den Bereich Tunnel/Rampe ganz einfach aus der Betrachtung auszuklammern.

 

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Die Leserin #128 schrieb:

Aber irgendwann fand man die kreative Möglichkeit, den Bereich Tunnel/Rampe ganz einfach aus der Betrachtung auszuklammern.

herrlich freundlich formuliert!
Die Leserin#131 schrieb:

Sollte dies darin betont werden, so müssten sich Veranstalter und Genehmigungsbehörden erklären, warum für einen Teil der Versammlungsstätte eben kein Brandschutzkonzept erstellt wurde.

Es ist mal wieder ein Link und vor allem die Frage von Julius, diesmal auf 'Doku' die mich auf eine neue Spur bringen. http://www.loveparade2010doku.wordpress.com/news-presse-tv/#comment-5917 

Julius auf Doku schrieb:
„Antrag auf Freistellung vom Bahnrecht“ - War demnach möglicherweise die Bundesbahn „Betreiber“ der Versammlungsstätte ?
 

Zwar war in einem vorangehenden Interview von Olaf Geist von Aurelis festgestellt worden, dass alle Rechte am 12.07. temporär an Lopavent übergegangen seien. In wieweit sich das rechtlich dann auch auf Tunnel-Rampe bezieht, ist eventuell ein Fragezeichen. Ich habe mir jedenfalls sagen lassen, dass die für die Maße notwendigen Unterlagen für das Bauwerk Tunnel-Rampe bei der Bahn lägen.

Von daher in Antwort auf die zitierten Sätze von #128/#131 meine Überlegung, ob man den Bereich Tunnel-Rampe rausgelassen hat, locker rauslassen konnte, weil die Bahn, sprich der Bund und/oder Land dafür zuständig waren und noch sind.

 

Wie sind die Rechstverhältnisse bei der Bahn? Wem gehört sie? Wer haftet?

 

Kommt der Bund also doch noch ins Spiel und vielleicht nicht ganz knapp? Das Niemandsland, wie schon am Anfang irgendwo zu lesen war, ist also kein Niemandsland, sondern Bahn/Land/Bund? Vielleicht hat ein schlauer Mensch bei der Stadt und/oder bei Lopavent gewusst, dass sie im Ernstfall aus dem Schneider sind?

 

Oder nochmal anders herum:

Tunnel-Rampe standen unter der Hoheit des Bundes, der dort eventuell eigene Interessen verfolgte? Haben Stadt und Veranstalter Tunnel-Rampe ausgeblendet, weil sie ausblenden sollten, weil Einmischung nicht erwünscht war? Wurde das Konzept Tunnel-Rampe deshalb unbeanstandet von Anfang bis Ende durchgezogen? Allerdings fragt man sich dann, warum das jetzt totgeschwiegen wird.

Oder gab' s zwischen Bund und Stadt+Veranstalter+Land einfach nur Streitigkeiten wegen der dafür notwendigen Finanzierungen und man hat das Stiefkind Tunnel-Rampe deshalb vernachlässigt? Ist eher unwahrscheinlich, über so einen langen Zeitraum so etwas nicht geregelt zu bekommen, ohne dass die Öffentlichkeit nicht davon erfährt.

 

Nun, was auch immer, es ist geheimnisvoll rund um dieses Bauwerk.

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Jetzt ist die Frage, ob es tatsächlich durch Nichtbetrachtung dieser Punkte im Ermittlungsverfahren geschehen kann, dass Planer, Gutachter und Genehmigungsbehörden einfach einen Teil der Versammlungsstätte aus ihrer Betrachtung ausklammern, und ob sie damit davonkommen, selbst nachdem es Todesfälle gab.

 

Nehmen wir ein anderes, erfundenes Beispiel:

Eine Stadt baut eine Sporthalle. Bei der ersten großen Veranstaltung darin kommt es im Gebäude zu einem enormen Gedränge, weil es nur einen einzigen Aufgang zu den Tribünen gibt. Man versucht vergeblich, weitere Personen am Betreten des Gebäudes zu hindern.

Rettungswege gibt es in diesem Teil des Gebäudes nicht. Verzweifelt versuchen Personen, an den Wandverkleidungen hochzuklettern und sich so aus der drückenden Masse zu befreien. Kurz vor dem Aufgang zu den Tribünen fehlen zudem einige Bodenplatten. Es kommt zu Massenstürzen von Menschen. Am Ende sind 21 tot und Hunderte verletzt.

Vor Eröffnung des Gebäudes hatte man Brandschutz- und Sicherheitsgutachten erstellen lassen. Die Gutachter aber sagen jetzt, ihr Auftrag habe sich ja gar nicht auf diesen Teil des Gebäudes bezogen. Man habe ihnen nur den Auftrag erteilt, den eigentlichen Sportbereich des Gebäudes zu begutachten, also Arena und Tribünen, nicht aber den Eingangsbereich oder den Aufgang zu den Tribünen.

Die Genehmigungsbehörden sagen, sie hätten Genehmigungen ja nur für den Sportbereich erteilt, nicht aber für den Eingangsbereich und den Aufgang zu den Tribünen.

Der Betreiber (Eigentümer des Hauses) und der Veranstalter sowie sämtliche für die Planung und Durchführung der Veranstaltung Verantwortlichen schweigen sich zu der Frage des Eingangs ganz einfach aus oder sagen, sie hätten gedacht, ein Aufgang zu den Tribünen würde reichen.

Zu den fehlenden Rettungswegen in diesem Bereich des Gebäudes und den fehlenden Bodenplatten sagt lieber keiner was. Vielleicht lassen sich diese Punkte ja ganz einfach totschweigen.

Außerdem hatte man ein Agreement mit Sicherheitsbehörden getroffen und vereinbart, dass bei Überfüllung des Eingangsbereichs bzw. Aufgangs zu den Tribünen einfach keine weiteren Leute mehr in das Gebäude gelassen werden.

Veranstalter und Polizei streiten nun darum, wer dafür verantwortlich ist, dass doch noch weitere Personen hineinkamen.

Und auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft findet genau diesen Punkt besonders interessant.

Es gibt viele, sich oftmals wiedersprechende Zeugenaussagen. Kameras, die außen am Gebäude angebracht waren, haben nicht aufgezeichnet. Aufnahmen weiterer Kameras bringen keine endgültige Klärung.

Da stellt man die Untersuchung schließlich ein, weil einfach nicht klärbar ist, wer die Schuld dafür trägt, dass noch weitere Personen in das Gebäude liefen.

Kurz darauf wird in der Nachbarstadt das nächste Sportgebäude gebaut. Auch hier hat man sich dafür entschieden, nur einen Aufgang zu den Tribünen zu planen und im Eingangsbereich keine Rettungswege vorgesehen. Man ist sich aber einig darüber, dass man wirklich ganz genau aufpassen sollte, wie viele Leute auf einmal in das Gebäude reinlaufen. Und man ist sich sicher, dass man das einfach besser in den Griff kriegen wird als die Deppen in der Nachbarstadt.

 

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Es ist einfach bizarr, dass man enorme Umwege vom Bahnhof geplant hat und diverse Vorsperren innerhalb der Stadt, um dort Tausende, Zehntausende, insgesamt Hunderttausende von Menschen gleichzeitig aufzuhalten, weil der Eingangsbereich und Aufgang für die Besucheranzahl viel zu eng war.

Dieses Wegekonzept hat Prof. Schreckenberg begutachtet und doch tatsächlich den merkwürdigen Tipp gegeben, die Leute dürften aber nicht aufgehalten werden, obgleich das ganze Wegekonzept genau darauf beruhte. Nun stellt er sich auf den Standpunkt, er habe unter anderem diesen Tipp ja schließlich gegeben und deshalb sei er seiner Aufgabe bzw. Verantwortung gerecht geworden.

Und die Behörden verweisen u.a. auf dieses bizarre Konzept des Aufhaltens Hunderttausender, um zu belegen, dass sie die Veranstaltung sorgfältig geplant hätten.

Nur Leute, die noch nie eine Großveranstaltung besucht haben, können annehmen, dass sich derartige Menschenmengen über Stunden aufhalten lassen.

Man kann den an dieser Planung verantwortlich Beteiligten von Seiten des Veranstalters, der Behörden und der Sicherheitskräfte jedoch nicht zugute halten, dass sie ahnungslos gewesen seien.

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Spätestens diejenigen, die das Brandschutzkonzept erstellt haben, können sich m.E. nicht damit herausreden, sie hätten ja nur eines für einen Teil der Versammlungsstätte erstellen sollen.

Ein Brandschutzkonzept muss für die gesamte Veranstaltungsstätte erstellt werden. Zumindest müsste dann im Konzept betont werden, dass sich der Auftrag nur auf einen Teil der Versammlungsstätte bezog. Daraufhin werde ich mir das noch mal ansehen.

Sollte dies darin betont werden, so müssten sich Veranstalter und Genehmigungsbehörden erklären, warum für einen Teil der Versammlungsstätte eben kein Brandschutzkonzept erstellt wurde.

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#130 + #131 Die Leserin

"Man kann den an dieser Planung verantwortlich Beteiligten von Seiten des Veranstalters, der Behörden und der Sicherheitskräfte jedoch nicht zugute halten, dass sie ahnungslos gewesen seien."

"Spätestens diejenigen, die das Brandschutzkonzept erstellt haben, können sich m.E. nicht damit herausreden, sie hätten ja nur eines für einen Teil der Versammlungsstätte erstellen sollen."

Und genau deshalb stelle ich mir auch die Frage, warum gegen Jaspers, Kluepfel und Schreckenberg nicht ermittelt wird?!

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@studio2010loveparade, 22.01. um 13.15 Uhr

Ihre Fragen:

Hier im Blog gehen Sie vorrangig der strafrechtlich relevanten Aufklärung nach. Kann man das identisch setzen mit der kriminalistischen Aufklärung oder muss man das trennen. Geht es hier einfach erst mal nur um die Darstellung der Straftatbestände?

Juristen versuchen generell zu prüfen, ob ein tatsächlicher Vorgang (Sachverhalt) mit dem Tatbestand eines Gesetzes übereinstimmt und deshalb die Rechtsfolgen, die in diesem Gesetz angeordnet sind, zutreffen. Liegen die Tatsachen nicht auf der Hand, müssen Kriminalisten (Spurenkundler) die Tatsachen "lesbar" machen. Bis zu einem gewissen Punkt tun wir das hier auch. Ein Strafrechtler muss aber nicht etwas aufklären, was mit dem Gesetz, dessen Anwendung er prüft, gar nichts zu tun hat.

Die kriminalistische Aufklärung muss sich, wenn ich das richtig sehe, ja auch um die Motive kümmern, zu denen dann das jeweiils vertretene Menschenbild gehört, was meiner Meinug nach bei der Fragestellung gefährlich vernachlässigt wird. Das Motiv wäre dann jedenfalls noch ein ganz anderes Kapitel in Bezug auf die Loveparade.

Das stimmt so generell nicht. in den meisten Strafrechtsnormen kommt es auf das Motiv nicht an. Es kann meist nur, wenn es ein verständliches Motiv ist, die Strafe etwas mildern, oder wenn es ein "böses" Motiv ist, die Strafe etwas erhöhen. Aber ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht, hat (regelmäßig) mit dem Handlungsmotiv nichts zu tun.

Ich frage mich, wenn das alles aber als menschliches Versagen, Schlamperei, Inkompetenz etc. angesehen wird, sucht man dann von Seiten der Ermittler überhaupt in diese Richtung, also nach Motiven für eine eventuell bewusstes Herbeiführen der Situation. Nun hat Rolf Haferkamp das ja anfangs angedeutet, aber könnten solche Art Ermittlungen auch einfach fallen gelassen werden oder müssen die im Kontext der Aufklärung immer berücksichtigt werden?

Wenn es Anhaltspunkte für einen Vorsatz gibt (das ist aber nicht dasselbe wie ein Motiv!), muss dies natürlich geprüft werden. Beispiel: Alles sieht nach einem Unfall aus, aber Columbo entdeckt Indizien dafür, dass es sich um einen Mord handelt. Hier bei der LoPa sehe ich bislang kein Indiz für Vorsatz. Bloße Vermutungen und Spekulationen genügen dafür nicht, es müssten schon tatsächliche Anhaltspunkte sein. Zeigen Sie mir (bzw. der StA) das Dokument, aus dem sich ergibt, dass hier jemand den Tod/die Verletzung von Menschen wollte oder zumindest bewusst in Kauf genommen hat.  Einen solchen Hinweis hat bislang niemand genannt. Insofern ist es auch von der StA korrekt, dass man diesen Fall derzeit als Schlamperei, Fehlplanung, Inkompetenz etc. untersucht, also nach fahrlässigen Sorgfaltspflichtverletzungen sucht.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

 

@ Dr.Henning-Ernst Müller

Danke für die Infos.

Dr.HEM schrieb:
Wenn es Anhaltspunkte für einen Vorsatz gibt (das ist aber nicht dasselbe wie ein Motiv!), muss dies natürlich geprüft werden. (....)Zeigen Sie mir (bzw. der StA) das Dokument, aus dem sich ergibt, dass hier jemand den Tod/die Verletzung von Menschen wollte oder zumindest bewusst in Kauf genommen hat.

Die Tatsache der Verwendung des Bauwerks Tunnel-Rampe als alleinigen Ein- und Ausgang ist in meinen Augen schon in sich ein ganz dickes 'Dokument' und von daher Anlass genug für die Staatanwaltschaft, auch in Richtung Vorsatz zu ermitteln. Bei dem Vorsatz wird es sich aber wenn, dann um eine ähnliche Situation handeln, wie sie 'Mein Name'  unter #127 in Fall 3 aufzeigt:

Mein Name schrieb:
Fall3: der Betrunkene torkelt bereits 100m voraus vom Gehweg auf die Straße und X überfährt ihn, weil er wegen zu hohem Tempo und schlechten Reifen nicht rechtzeitig anhalten kann -> Pflichtwidrigkeitszusammenhang und Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung).(....)Da die Breite der Fluchtwege aber dort, wo die Todesfälle und Verletzungen entstanden sind, allem Anschein nach keine Rolle spielen (...), ist es auch kaum strafrechtlich relevant.
und wie Die Leserin dann unter #128 richtig stellt:

Quote:

  • Da gab es - entgegen der Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung - überhaupt gar keine Fluchtwege,
  • Polizeifahrzeuge und Rettungswagen mussten mitten durch die Menschenmenge fahren, weil dafür keine separaten, freigehaltenen Wege vorhanden waren,
  • Die Entfernung von 60 m bis zum nächsten Ausgang wurde überschritten,

Tote waren sicher keine Absicht, aber man wollte unbemerkt eine verbotene Strecke fahren. Eine klare Absicht. Ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist hier allein schon durch die Art  des Bauwerks Tunnel-Rampe und seiner pflichtwidrigen Verwendung gegeben. So wie im zitierten Fall 3 der Autofahrer mit zu hohem Tempo fuhr und deshalb vor dem torkelnden Betrunkenen nicht rechtzeitig bremsen konnte, so hat man hier ein Bauwerk in einer Weise benutzt, wie es verboten war. Und weil man es so benutzt hat, war man dann bei unverhofftem Massenauflauf nicht in der Lage, die Toten zu verhindern. Wobei der unverhoffte Massenauflauf ja nicht stimmt.

Man muss vielmehr zusätzlich nach dem Vorsatz fragen, weil nämlich die Veranstalter im Gegensatz zu dem Autofahrer, der den Betrunkenen nicht hätte vorausahnen können, die Entstehung der Masse im Tunnel sehr wohl genau vorausberechnen konnte. Man konnte es eben wegen dieses Bauwerks weitaus genauer vorausberechnen als auf allen bisherigen Loveparades. Das Bauwerk war bislang einmalig. Es nicht zu tun, kommt dann doch wohl einem Vorsatz gleich. Zumindest gilt dann doch für die STA, was Sie hier sagen:

"Liegen die Tatsachen nicht auf der Hand, müssen Kriminalisten (Spurenkundler) die Tatsachen "lesbar" machen."

...in dem Fall eben einen, wie auch immer gearteten Vorsatz, den man letztendlich tatsächlich müsste lesbar' machen können.

 

Quote:
Ein Strafrechtler muss aber nicht etwas aufklären, was mit dem Gesetz, dessen Anwendung er prüft, gar nichts zu tun hat.(....)

 Aber ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht, hat (regelmäßig) mit dem Handlungsmotiv nichts zu tun.

Darauf werde ich später ausführlicher auf meinem Blog unter 4.1. Die Verfassungsfrage zu antworten versuchen.

Natürlich muss er nicht. Aber wenn wir nur tun, was wir von Gesetzes wegen müssen, richten wir die Welt zugrunde...... sind schon fleißig dran... Die Gesetze machen doch auch erst einmal wir und eben ohne schon ein Gesetz zu haben. Die meisten Gesetze mögen zwar dadurch entstehen, dass wir aus den Fehlern der Verghangehet lernen, aber gewiss nicht alle.

Und ob jemand ermordet wurde oder ein Auto geklaut wurde, das sieht man natürlich, auch ohne das Motiv des Täters zu kennen. Auf der Suche und bei der Identifizierung des Täters hat das Motiv aber eine zentrale Bedeutung...... zumindest in den Fernsehkrimis ;-)

Gruß

Blue

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Die Leserin schrieb:

 

  • Da gab es - entgegen der Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung - überhaupt gar keine Fluchtwege,
  • Polizeifahrzeuge und Rettungswagen mussten mitten durch die Menschenmenge fahren, weil dafür keine separaten, freigehaltenen Wege vorhanden waren,
  • Die Entfernung von 60 m bis zum nächsten Ausgang wurde überschritten,
dennoch ist sehr strittig, ob das ursächlich für die Toten zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle war - schließlich gab es in den 1-2 Stunden zuvor, als der Andrang ähnlich war, am Unglücksort kein vergleichbares Gedränge. Das wurde erst durch die Rampensperrung und die Öffnung der Schleusen erzeugt - zusammen mit dem Benutzenlassen der Treppe, was die lokale Verdichtung gerade dort erzeugt hat.

studio2010loveparade schrieb:

Tote waren sicher keine Absicht

dann ist es strafrechtlich auch auch kein Vorsatz. Punkt.
studio2010loveparade schrieb:
Ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist hier allein schon durch die Art  des Bauwerks Tunnel-Rampe und seiner pflichtwidrigen Verwendung gegeben.
die Pflichtwidrigkeit bezieht sich auf Handlungen, nicht auf Gebäude und deren Nutzung. Blättern Sie zurück zu den "Lösungsschemata" um zu erkennen, wann man sich der fahrlässigen Tötung/Körperverletzung schuldig macht und wann nicht.   
studio2010loveparade schrieb:
Und weil man es so benutzt hat, war man dann bei unverhofftem Massenauflauf nicht in der Lage, die Toten zu verhindern. Wobei der unverhoffte Massenauflauf ja nicht stimmt.
genau das ist die Frage, die bei den Ermittlungen beantwortet werden muss - ob es schon durch die Genehmigung alleine und Nutzung in der genehmigten Form zwangsläufig zu den Toten gekommen ist oder ob andere "Beiträge" nicht die wesentlichen Faktoren waren - sprich: angenommen es hätte ausreichend Fluchtwege laut SonderBauVO gegeben, wäre es dann trotzdem bei der Stolperfalle liegendes Absperrgitter über dem Gulli in Verbindung mit Rampensperre als Stauursache, Treppenöffnung als "Massenmagnet" und Schleusenöffnung entgegen dem Veranstaltungskonzept (im gewissen Sinne also doch "unverhofft", weil so nicht vorgesehen) zu den Toten gekommen? Es spricht einiges dafür.

studio2010loveparade schrieb:
Aber wenn wir nur tun, was wir von Gesetzes wegen müssen, richten wir die Welt zugrunde
im Falle LP 2010 hätte das ja schon gereicht um die Katastrophe zu verhindern ...

studio2010loveparade schrieb:
 zumindest in den Fernsehkrimis ;-)
die sollte man nicht für real halten oder zum Vorbild nehmen, wenn es um Schuldzuweisungen in der Wirklichkeit geht.

 

Mein Name schrieb:

dennoch ist sehr strittig, ob das ursächlich für die Toten zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle war - schließlich gab es in den 1-2 Stunden zuvor, als der Andrang ähnlich war, am Unglücksort kein vergleichbares Gedränge. Das wurde erst durch die Rampensperrung und die Öffnung der Schleusen erzeugt - zusammen mit dem Benutzenlassen der Treppe, was die lokale Verdichtung gerade dort erzeugt hat.

in den Stunden davor stand auch ein Ordner vor dem am Boden liegenden Gitter.

(der dann nicht mehr "da" war)

und ein Brezelstand hat die Lücke zwischen Tunnel West-Rampenecke Vorfahrtachtenschild-Baumwurzel- Gully "entschärft" blockiert.

die Rampensperrung durch die Polizei war ein Versuch die chaotische Situation weiter oben unter Kontrolle zu bringen.

Umgestürzte Bauzäune etc.

Dass diese Polizeiaktion  kontraproduktiv war, um nicht zu sagen "chaotisch",das bestreite ich nicht .

daran hat sich gezeigt dass sie nicht als "Helfer" "ohne Ansehen der Person" ausgebildet werden.

aber auch die (grünen) Ordner waren weit weit weg.

( hinter dem Bauzaun beim CrowdManager --- Gitter festhalten)

außerdem gab es viel zu wenige 2erTeams.

siehe der einsame Boy-Scout-Polizist

Sanitäter teilweise  ausgenommen.

aber die kommen auch erst, wenn was "passiert" ist.

hatten deren "Chefs" auch ein Interesse an guten  Umsätzen.?

 

mfffggg

 

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studio2010loveparade

Stimmt, die Pläne hat die DB Netz. Mir seit heute bekannt - welch ein Zufall (Zufall?) Aber die ruecken den nicht raus, weil es der Vorstandsvorsitzende untersagte!

Die Frage, die sich stellt, wer genehmigte oder hätte genehmigen muessen?

Ist die DB nicht irgendwann privatisiert worden?

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Muss nicht auch gegen die Polizisten und Sanis im Bulli ermittelt werden? Und gegen die Polizisten, die sich ca. eine Stunde vorher mit ihrem PKW verabschiedetet hatten. Ich kann mir nicht denken, dass man dafuer nur gegen den Einsatzleiter vorgehen darf.

Ist jemandem bekannt, wer die Genehmigung f.d. Karl-Lehr-Str. einholen musste? Und fuer den Tunnel, die Rampe, die ja auch zu dieser Straße zählen? Nur ersteres Lopavent, da städtisches Straßenland? Und fuer letzteren Teil? Oder können wir nur mutmaßen, da nicht bekannt?

Muss man nicht anzweifeln, dass f.d. Genehmigung das Ordnungsamt zuständig war? Da nämlich Tunnel/Rampe gar kein städtisches Terrain sind!

Und was hätte fuer eine Tunnelgenehmigung alles beachtet werden muessen, außer die Maße und die Frage nach Flucht- und Rettungswegen?

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Felix Licht schrieb:
Und gegen die Polizisten, die sich ca. eine Stunde vorher mit ihrem PKW verabschiedetet hatten. Ich kann mir nicht denken, dass man dafuer nur gegen den Einsatzleiter vorgehen darf.

Wo  mit welchem PKW verabschiedet?

Felix Licht schrieb:
Ist jemandem bekannt, wer die Genehmigung f.d. Karl-Lehr-Str. einholen musste? Und fuer den Tunnel, die Rampe, die ja auch zu dieser Straße zählen? Nur ersteres Lopavent, da städtisches Straßenland? Und fuer letzteren Teil? Oder können wir nur mutmaßen, da nicht bekannt?

Für die Strasse und den Bürgersteig: Lopavent bei der Bezirksverwaltung (Anlage 56 zum Schlussbericht der Stadt Duisburg). Die Nutzung der Rampe war durch die Verträge mit Aurelis genehmigt. Auf eine Prüfung sowohl des Strassenlandes als auch der Rampe bis hinter dem Grünstreifen nach Sonderbauverordnung wurde in konsensualer Ignoranz verzichtet.

Felix Licht schrieb:
Muss man nicht anzweifeln, dass f.d. Genehmigung das Ordnungsamt zuständig war? Da nämlich Tunnel/Rampe gar kein städtisches Terrain sind!

Der Tunnel überbaut die Strasse und den Bürgersteig. Für diese ist die Stadt zuständig. Rampe: teil des Aurelis Geländes (s.o.).

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Ist jemandem bekannt, wer die Neonröhren im Tunnel ausgetauscht hatte, also die ehemaligen gelben gegen weiße?

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Felix Licht schrieb:
Ist jemandem bekannt, wer die Neonröhren im Tunnel ausgetauscht hatte, also die ehemaligen gelben gegen weiße?

Auftraggeber: Lopavent 
Ausführende Firma: nicht bekannt.

Wohl um die Helligkeit im Tunnel zu erhöhen.

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#143 Lothar E.

Mit einem der auf der Rampe abgestellten Wagen, ich weiß nicht wie viele Beamte es waren, die durch welchen Tunnel (?) zur Schichtablösung wegfuhren.

Weiß man, wie viele es waren, wo sie lang fuhren, ob die neuen mit dem Wagen zurueck kamen? Es war um ca. 15.30 (?).

Wem ist der Bereich Treppe zuzuordnen? Die Tunnel- und Rampenwände gehören zum Betreiber DB Netz, geilt das auch fuer sie? Hätte simit nicht die DB Netz mit pruefen muessen und dafuer sorgen, dass die Treppe besser abgesichert ist.

Eigenartig finde ich, dass Straßen NRW nicht fuer ihre Straße zuständig ist (L237). Dort heißt es, dass die Baulast inkl. der Bereich Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde liegt, was in DU wohl das Ordnungsamt ist (?). Ob diese Landdesbehörde sich wirklich hatte raushalten duerfen?

Dass mit den Neonröhren kann nur die DB gewesen sein bzw. beauftragt hatte.

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Hallo 'Mein Name',

Ich frage mich, was Sie irritiert, wenn sie meine Äußerungen nahezu an allen wichtigen Punkten um Entscheidendes verkürzen, um dem verbliebenen verfälschten Rest widersprechen zu können und überlege, ob sich die Mühe lohnt, die Punkte einzeln richtig zu stellen.

Kann es z.B. sein, dass Sie die Emoticons nicht kennen, wenn Sie meinen TV-Scherz so unpassend ernst erwidern?

Ist die Entscheidung über die Art und Weise der Nutzung eines Gebäudes keine Handlung??? Und wenn 'Pflichtwidrigkeit'  dennoch nicht der richtige Fachbegriff dafür sein sollte, Sie aber mit Fachbegriffen offenbar so bewandert sind und außerdem ein Supergedächtnis haben, immer alle Infos aus den hier zusammenwirkenden, umfangreichen Blogaktivitäten im Gedächtnis zu behalten, wäre es doch freundlich, den korrekten Begriff einfach zu nennen. Die Mühe, die sie sich hier gemacht haben, weiß doch jeder zu schätzen. Und selbst wenn es manchmal so aussieht, als würde das übersehen, keine Mühe war im Kontext dieses komplexen Loveparadegeschehens letztlich umsonst. Manchmal kommt man eben nur über Hölzchen und Stöckchen auf des Pudels Kern. Und wenn dann Hölzchen und Stöckchen überflüssig werden, kann man sich doch gemeinsam über des Pudels Kern freuen, oder nIcht?

Quote:
Blue: "Tote waren sicher keine Absicht"

Mein Name:"dann ist es strafrechtlich auch auch kein Vorsatz. Punkt."

So verkürzt stimmt der Punkt natürlich. Der Autofahrer wollte den Betrunkenen allerdings auch nicht überfahren, hat es aber durch sein pflichtwidriges Verhalten dennoch getan. Außerdem ging es hier ja auch gar nicht darum, ob es tatsächlich Vorsatz war, sondern darum, ob es Anhaltspunkte gibt, die einen Vorsatz erkennen lassen, den man dann ermitteln müsste. Es wäre schon wichtig, dass das nicht in einen Topf geworfen wird.

 

Dieser Anhaltspunkt ist m.E. eben deutlich gegeben durch das Bauwerk Tunnel-Rampe und die Art seiner Verwendung.

 

Ich spreche dabei neuerdings mit Absicht von Bauwerk, weil das bei einem solchen Tunnelwerk leicht übersehen wird. Ein Bauwerk hat feste Mauern und mit ihnen feste Gesetze. Anders als auf freiem Land, kann man eindeutig berechnen, was darin möglich ist und was nicht. Und nicht nur das. Jeder normale Bürger weiß intuitiv, was in solch einem Bauwerk möglich ist und was nicht. Man weiß, dass im Ernstfall kein Mensch durch diese dicken Mauren hindurch entweichen könnte. Um wieviel weniger kann es Experten erlaubt sein, sich da raus zu reden. Und die wissen das gewiss auch. Folglich muss es einen anderen Grund geben.

 

Mir selber ist das ja auch erst reichlich spät, genau gesagt, in den vergangenen Weihnachtstagen, so recht bewusst geworden, als ich dieses Bauwerk Tunnel-Rampe erstmals mit dem Blick einer Bildhauerin ins Visier genommen habe, um zu überlegen, wie man wo mit einer Skulptur auf der Rampe das Geschehen der Katastrophe formal so einfangen könnte, dass es diese unendlich elenden, festen Mauern, die den Toten zum Verhängnis wurden, wenigstens im Nachhinein optisch überwinden könnte, aus ihnen ausbrechen könnte, was ja den Toten nicht vergönnt war.

Erst da wurde mir klar, dass man das Bauwerk bislang nicht wirklich als Gebäude gesehen hat, was es aber trotz der komplizierten, diversen Besitzerverhältnisse ist. Und was für eins! Im Ernstfall ein ganz massives Verlies. Was wunder, wenn man nach dem langen Anlauf im Tunnel dann just an der Ecke zur Rampe hoch unbewusst erleichtert den Schritt beschleunigt, .....so es möglich ist.....

Quote:
Blue: "Aber wenn wir nur tun, was wir von Gesetzes wegen müssen, richten wir die Welt zugrunde

Mein Mane: "im Falle LP 2010 hätte das ja schon gereicht um die Katastrophe zu verhindern."

Und mit dieser Zusammenstellung von Zitat und Antwort mißverstehen oder verfälschen Sie den Sachverhalt, auf den ich mit dem Satz eingehen wollte.

Behaupten hier nicht alle Zuständigen, nach Vorschrift gehandelt zu haben. Das genau hat angesichts der kleinteiligen Arbeitsteilung und Komplexität des zu bewältigenden Ereignisses eben nicht gereicht. Es war geboten über den Tellerrand der Gesetze hinaus zu blicken, dann wären Tunnel und Rampe auch nicht außen vor geblieben, denn dafür fühlte sich ja offenbar keiner zuständig.

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Julius schrieb:
#140

in den Stunden davor stand auch ein Ordner vor dem am Boden liegenden Gitter. (der dann nicht mehr "da" war) und ein Brezelstand hat die Lücke zwischen Tunnel West-Rampenecke Vorfahrtachtenschild-Baumwurzel- Gully "entschärft" blockiert.

Da hast du recht, Julius, .....

auf irgendeinem Foto/Video sah man diese Brezelbude an der Ecke und ich habe mich gefragt, wann die verschwunden ist. Die hat mit Sicherheit anfangs vor dem Stolpertrio geschützt. Aber im späteren Gedränge hätte die wohl auch kaum 'überlebt'. Der Betreiber ist wahrscheinlich klugerweise rechtzeitig abgezogen. Oder ist die Bude etwa auch zertrampelt worden??? Die war ein ziemlich einfaches Gestell. Das würde manches Verhalten in der Masse an der Ecke vielleicht erklären. ....

hm... ich denke aber, der wird rechtzweitig abgezogen sein.

Quote:
die Rampensperrung durch die Polizei war ein Versuch die chaotische Situation weiter oben unter Kontrolle zu bringen. Umgestürzte Bauzäune etc. Dass diese Polizeiaktion  kontraproduktiv war, um nicht zu sagen "chaotisch",das bestreite ich nicht .daran hat sich gezeigt dass sie nicht als "Helfer" "ohne Ansehen der Person" ausgebildet werden.

... da sagst du was...

Irgendwo am Anfang war zu lesen, dass die Polizei den Befehl hatte "höchste Priorität, sich selber zu retten"... Ab wann? oder durchgehend? Ist mitten in der unberechenbaren Masse natürlich auch nicht so leicht, richtig zu entscheiden, ob man dazwischen bleibt oder sich rettet und die Masse sich selbst überlässt...... wo es doch so wenig Polizisten gibt und sie so ein hoher Kostenfaktor sind. Da spielt die Ausbildung und der aktuelle Befehl ohne Zweifel eine wichtige Rolle.

Das Knäuel zumindest haben sie wohl in der Tat sich selber überlassen? ...in der völlig irrigen Annahme, dass sich da Raver in der Wolle haben???... wie ich auch auf Bild 13 meiner Präsentation auf Bluemoonsun in Erwägung ziehe. Der einsame ältere Schupo auf der Rampe hatte wohl noch eine gediegene menschenwürdige Ausbildung:...."Helfer" "ohne Ansehen der Person" ....und hatte eigenes Rückgrat.

 

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studio2010loveparade schrieb:
Irgendwo am Anfang war zu lesen, dass die Polizei den Befehl hatte "höchste Priorität, sich selber zu retten"... Ab wann? oder durchgehend? Ist mitten in der unberechenbaren Masse natürlich auch nicht so leicht, richtig zu entscheiden, ob man dazwischen bleibt oder sich rettet und die Masse sich selbst überlässt...... wo es doch so wenig Polizisten gibt und sie so ein hoher Kostenfaktor sind. Da spielt die Ausbildung und der aktuelle Befehl ohne Zweifel eine wichtige Rolle.

Da ging es -glaube ich- nicht um die Polizei sondern um die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes der Stadt Duisburg. Und auch das erst recht spät.

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Lothar Evers schrieb:
 Da ging es -glaube ich- nicht um die Polizei sondern um die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes der Stadt Duisburg. Und auch das erst recht spät.

Doch Lothar, das was ich meine, war ziemlich am Anfang (d.h. mein Anfang Mitte August) und da ging es um die Polizei.  Ist mir jetzt aber zu aufwendig, den Artikel zu suchen. Vielleicht find ich ihn gelegentlich. Ich weiß nur dass ich arg darüber gestolpert bin. Vielleicht war der Bericht ja auch überzogen, weiß man bei den Medien heute ja auch nie sicher.... ;-)

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Lothar Evers schrieb:

studio2010loveparade schrieb:
Irgendwo am Anfang war zu lesen, dass die Polizei den Befehl hatte "höchste Priorität, sich selber zu retten"... Ab wann? oder durchgehend? Ist mitten in der unberechenbaren Masse natürlich auch nicht so leicht, richtig zu entscheiden, ob man dazwischen bleibt oder sich rettet und die Masse sich selbst überlässt...... wo es doch so wenig Polizisten gibt und sie so ein hoher Kostenfaktor sind. Da spielt die Ausbildung und der aktuelle Befehl ohne Zweifel eine wichtige Rolle.

Da ging es -glaube ich- nicht um die Polizei sondern um die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes der Stadt Duisburg. Und auch das erst recht spät.

 

Hmm, mir fällt dazu erstmal  auch nur der Eintrag im Einsatztagebuch des Ordungsamtes ein:

17:34 Uhr –  Eintrag Einsatztagebuch: „Durchsage an Alle! Eigensicherung steht über Allem!“

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