Anwaltliche Fehler im Familienrecht - und wie man sie vermeidet (I)

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 30.05.2011

Die Zugewinnausgleichsforderung entsteht erst mit Rechtskraft der Scheidung. Wer den Zugewinn in den Scheidungsverbund einbringt, verhindert damit die Verzinsung der Forderung.

Wer die Rechtskraft der Scheidung dagegen abwartet und den Zugewinn dann isoliert geltend macht, kann Verzugs- bsw. Prozesszinsen herausholen.

Zudem gilt im isolierten Zugewinnverfahren für die Kostenentscheidung die ZPO (Wer verliert, muss zahlen), im Scheidungsverbund werden die Kosten im Regelfall gegeneinander aufgehoben.

Wer also im Zugewinn seiner Sache sicher ist, sollte den Verbund unbedingt meiden (Ausnahme Motiv: Verzögerung der Scheidung)

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2 Kommentare

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Guter Tipp. Scheitert aber meistens an den Vermögensverhältnissen (VKH) und/oder der Einsicht der Parteien. Mein Eindruck ist: wer es sich leisten könnte, will es sich nicht leisten, sich scheiden zu lassen. Wer es sich nicht leisten kann, läßt sich gerne mehrfach pro Jahrzehnt auf VKH-Basis scheiden, wobei das Trennungsjahr als rechtsstaatswidrige Schikane auf dem Weg zur nächsten Ehe betrachtet wird.

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man kann eine Eheschließung heute wohl mit Fug und Recht als Einstieg in die Abzockerei betrachten. Genau genommen müsste es auch hier eine Belehrung über die Risken geben wie bei Aktienkäufen. Was der Staat jedoch von seinen Unternehmen fordert, gilt für ihn selbst nicht.

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