Handy aus. Home-Button drücken. => Handy-OWi

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.05.2017
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht2|3363 Aufrufe

OWi-Sachen sind lustig. Einfache Lebenssachverhalte über die man gut streiten kann. Hier mal wieder so ein Fall: Der Betroffene hatte das Handy aus. Und wollte kontrollieren, ob es aus ist. Dafür drückte er den Home-Button. Das reichte für die OWi nach §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG:

Es ist obergerichtlich hinreichend geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefones als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sind. Auch bei dem Antippen des Home-Buttons des in der Hand gehaltenen Mobiltelefons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Gerät ausgeschaltet ist, handelt es sich um eine solche Benutzung des Mobiltelefones.

OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2016 - 1 RBs 170/16, BeckRS 2016, 118730
 

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2 Kommentare

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Diesen Grad an Absurdität konnten nichtmal Asterix-Comics fassen. Man darf allemögliche anderen Dinge in die Hand nehmen, allemöglichen anderen Knöpfchen drücken.

Was genau macht denn die kleinen Taschencomputer mit Telefoniefunktion so grundlegend anders ?

Wie steht es um die Benutzung eines mp3-Players (mit oder ohne Telefoniefunktion) ?

Wie verhält es sich, wenn der Taschencomputer noch in der Jacken- oder Hosentasche steckt ?

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