Veröffentlicht am 05.07.2012 von Dr. Klaus LützenkirchenDie Schriftform ist eingehalten, wenn die Einigung der Parteien, so wie sie stattgefunden hat, schriftlich i.S.d. § 126 BGB dokumentieret ist. An die Schriftform können grundsätzlich keine ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
SchriftformZugang der AnnahmeerklärungMiet- und WEG-Recht7822 Aufrufe