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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Marc B. auch wenn ich einen vorherigen Kontakt zwischen Assange und Manning für sehr unwahrscheinlich halte, Ihre Argumentation basiert auf der Annahme, dass es ausschließlich die Netzstruktur gibt, über die Menschen kommunizieren können. Aber es gibt ja auch noch das Telefon. Und man kann sich tatsächlich auch noch im realen Leben zum Händeschütteln treffen, auch wenn das überraschend klingt.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Mein Name,
die Transparenzgebote der schwedischen Verwaltung klingen erstmal sehr weitgehend. indes, wie es mit Vorgängen ausschaut, die noch nicht abgeschlossen sind (also "laufenden Ermittlungen"), weiß ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass auch in Schweden die Transparenz in laufenden Strafverfahren aus nachvollziehbaren Gründen eingeschränkt ist.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
In der britischen Presse wird zunehmend bezweifelt, dass das Begehren der Schweden nach Auslieferung erfüllt werde (Quelle). Der Einwand: Bisher sei keine Anklage erhoben worden, Assanges Haft und Auslieferung solle lediglich zur Befragung im Ermittlungsverfahren durchgesetzt werden. Dies sei aber ein Missbrauch des Europ. Haftbefehls (Quelle). In der Tat erschiene es völlig unverhältnismäßig, einen Haftbefehl allein zu diesem Zweck zu erlassen, zumal Assange laut glaubhafter Darstellung seiner Anwälte mehrfach der schwedischen Staatsanwaltschaft seine Kooperation angeboten hat und sogar freiwillig zur Befragung nach Schweden kommen wollte. Die schwedische Staatsanwaltschaft, mit deren ausdrücklicher Erlaubnis er das Land verlassen habe, habe diese Kooperation allerdings abgelehnt.
Diese Berichte geben der Vermuitung, die Ermittlungen seien auf politischen (außenpolitischen?) Druck hin wieder aufgenommen worden, neue Nahrung. Wie der Europ. Haftbefehl gegen Assange genau lautet, ist mir allerdings nicht bekannt - er wurde bisher nicht geleakt.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zum Zusammenhang zwischen hohen Zahlen bei der Kriminalstatistik und sehr weitem strafrechtlciohen Vergewaltigungstatbestand jetzt auch die Süddeutsche, hier.
danach wird der starke Anstieg der Statistik zwischen 2005 und 2009 auf die Erweiterung der Tatbestände zurückgeführt, allerdings auch konstatiert, dass die Verurteilungen der Anzeigestatistik nicht im selben Maß nachfolgen. Führt man beide Argumente zusammen, ergibt sich wohl: Die Erweiterung des Sexualstrafrechts ermuntert in Schweden zur häufigeren Anzeigeerstattung, selbst wenn die Strafanzeigen sich in vielen Fällen nicht als substantiiert genug für eine Verurteilung erweisen.
Monica Burgman, Prof. für Strafrecht äußerte sich zu diesem Zusammenhang im Guardian so:
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Danke für Ihren Link, Herr Licht.
Hier die für mich interessanteste Frage und Antwort:
Herr Dr. Klüpfel sieht also keine Ungereimtheit, weil er einen Fluss von 80.000 bis 100.000 Personen für ebenso gut möglich hält, nämlich erstens weil auch nach seiner Analyse 60.000 ein Durchschnittswert sei, z.T. seien auch 80.000 Personen pro Stunde in seiner Berechnung enthalten und zweitens weil in "der Literatur" Werte von 100.000 Personen plausibel erscheinen. Ich halte beide Annahmen nicht für durchschlagend:
1. Dass 80.000 maximal in einer Richtung das Gelände verlassen können, besagt nicht, dass auch noch 20.000 Personen mehr in gegenläufigen Richtungen die Flaschenhälse passieren können. Hier hätte Klüpfel als Fachmann hinweisen müssen darauf, dass Personen in gegenrichtung den Strom leicht "auf Null" reduzieren können und es daher VÖLLIG UNREALISTISCH ist, dass 100.000 Personen und mehr in gegenläufigen Richtungen den einzigen Ein- und Ausgang passieren. Es ist bezeichnend, dass er darauf jetzt nicht eingeht, obwohl es in der Frage enthalten ist.
2. Inwieweit sich "die Literatur" mit dem LoPa-Gelände befasst hätte, ist mir nicht bekannt. Welche Literatur meint er?
Die letzten vier Sätze im obigen Zitat sind etwas kryptisch. Klüpfel sagt, die Aufgabe/Frage sei gewesen, die Anzahl der Personen zu bestimmen, die sich maximal auf dem Gelände "befinden". Da die LoPa noch nicht stattgefunden hatte, konnte es ja höchstens darum gehen zu ermitteln, wie viele Personen sich darauf befinden "dürfen", um noch eine angemessene Entfluchtung bzw. Evakuierung zu erlauben. Die Vorgehensweise in dem Gutachten hätte dann also so lauten müssen: Wie viele Personen passen durch die Ausgänge, wie lange Zeit darf die Evakuierung dauern - daraus ließe sich dann berechnen, wie viele Personen auf das Gelände dürfen. Diese Vorgehensweise ist im ganzen Gutachten nicht zu erkennen. Stattdessen wird mit der aus der Fläche berechneten Personenanzahl (2 pro m² plus 10%) von 250.000 ausgegangen (S. 21 TraffGo-Gutachten) und dann berechnet, wie lange diese brauchen, das Gelände zu verlassen. Die Berechnung der 485000 Gesamtbesucher werden im Anhang nicht anhand dieser Evakuierung, sondern anhand der Kapazität des ÖPNV/DB plausibilisiert (S. 63 TraffGo-Gutachten). Wäre es so, wie von Klüpfel jetzt beschrieben, dann müssten am Ende des Gutachtens die Aussagen stehen: das dauert zu lang oder nicht, die Wege sind zu eng oder nicht, es dürfen bei diesen Werten maximal X Leute aufs Gelände etc. Auch eine solche Bewertung finde ich im Gutachten nicht. Handelt es sich um eine Rechnung mit zwei offenen Enden? Nein, die eine offene Seite der Rechnung wird erst jetzt von Klüpfel behauptet, sein Auftrag lautete eben nicht: Wie viele Leute (dürfen/sind) maximal auf das/dem Gelände, sondern - ausgehend von 250.000 Leuten - wie lange brauchen die, um raus zu kommen? Und eben aus dieser Berechnung ergibt sich der Widerspruch oder die Ungereimtheit, auf die Klüpfel antworten soll. Ich denke, er vernebelt hier. Leider wird ihm am Ende des Interviews noch die Gelegenheit gegeben, über die Begriffe "Tragödie, Unglück, Katastropghe etc." zu philosophieren bzw. sich zu echauffieren, wodurch die Klarheit und aufklärerische Tendenz des Interviews in anderen Punkten teilweise wieder verloren geht. Als ginge es hier um Wortklauberei und political correctness!
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Liebe Mitdiskutierende,
Ihre Bemühungen, die Details des Genehmigungsablaufes ebenso zu ermitteln wie die Details der Vorgänge auf der Rampe, halte ich für sehr unterstützenswert. Natürlich stehen uns nur die schriftlichen im Netz abrufbaren Dokumente zur Verfügung. Was der LoPa außerdem noch an mündlichen, telefonischen Hintergrundgesprächen zugrundelag und welche E-Mails und weitere Dokumente auch noch aufschlussreich sein könnten, können wir leider kaum ermessen.
Zu der provokativen Äußerung von "Flusspferd" (#191), nur wenn niemand verurteilt werde, bemerke man, dass etwas richtig faul sei. Ich bin da ganz anderer Auffassung. Wird niemand (zumindest) angeklagt, wird dies in der Öffentlichkeit allg. als Entlastung aller Verantwortlichen verstanden, nach dem Motto: Die haben es doch gut gemeint, aber leider Pech gehabt. Schlimmer: Es könnte am Ende rauskommen, was schon am Anfang stand: Die Opfer sind selber Schuld. Das wäre doch das schlimmste Ergebnis. Es wird sich dann gar nichts ändern bei zukünftigen Planungen. Wird aber jemand angeklagt/verurteilt (und zwar jemand nicht ganz am unteren Ende der Hierarchie, sondern weiter oben), dann kann (natürlich nicht zwingend) dies einen gewissen Effekt haben. Denn dann werden sich vielleicht beim nächsten Mal mehr Leute finden, die wie Dressler ihre Mitwirkung/Verantwortung verweigern, wenn sie den Eindruck haben, hier läuft etwas nicht vorschriftsgemäß.
"Empathiemangel" (julius #193) ist heute zu einer verbreiteten kriminologischen Floskel geworden, die leider nur noch wenig Bedeutung hat. Die Bedeutungslosigkeit wird gefördert, wenn man die Organisation der LoPa mit Serienmord in eine gedankliche Verbindung bringt. Bei dem - in Film, Fernsehen und Roman krass übertriebenen - Phänomen der Serienmörder geht es in der Regel um einen pathologischen Empathiemangel, der im Zusammenhang mit solchen extremen Taten steht.
Bei der Organisation der LoPa und bei vielen anderen modernen Erscheinungen geht es hingegen allenfalls um den Empathiemangel, der in unserer Gesellschaft allg. beklagt werden kann. Dieser spielt sicherlich bei allen Straftaten und Gedankenlosigkeiten eine Rolle, ist aber so allgemein, dass man daraus keine Schlüsse ziehen kann. Da ist sicher genau so "etwas dran" wie bei der Klage eines "allg. Werteverlusts", aber es führt weit ab von der nötigen konkreten Analyse dieses Einzelfalls.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Pascal,
da ich selbst den Fall El-Masri empörend finde, habe ich überhaupt kein Problem damit, dass der Spiegel ihn jetzt nochmal auf die Tagesordnung bringt. Auch ist es völlig legitim die Details des damaligen diplomatischen Drucks auf Deutschland darzustellen: Hier schützen die USA ihre CIA-Leute, die im Auftrag der US-Regierung entführt und gefoltert haben - natürlich wissen wir längst, dass die USA dies tun, aber hier können wir nachlesen, auf welche Art und Weise dies geschieht. Ich finde es zudem richtig, dass Dokumente veröffentlicht werden, wenn sie den Mächtigen der Welt oder unseres Landes Lügen oder rechtswidrige Handlungen nachweisen.
In meinem Beitrag ging es um die Glaubwürdigkeit der Journalisten, die von wikileaks zwischengeschaltet wurden, gerade um eine objektive Auswahl und Darstellung zu erreichen. Und dies ist in diesem Fall misslungen.
Ich habe folgende Probleme mit dem Spiegel-Artikel:
1. Die Überschrift deutet etwas an, was im Artikkel dann ausgelassen wird. Nirgendwo im Artikel steht drin, inwieweit sich Deutschland, also Regierungsmitglieder oder Justizangehörige tatsächlich dem Druck "beugten".
2. Im Artikel wird richtig aus einer Depesche wiedergegeben, dass es den USA um die internationalen Haftbefehle ging. Diese wurden erlassen, d.h. Deutschland hat sich insofern nicht dem Druck gebeugt. Dass die Diplomaten es den US-Diplomaten nicht ins Gesicht schreien, sondern irgendwie "nett verpacken" - nun, das ist Diplomatie. Nicht einmal wikileaks kann doch aufdecken, mit welchen Hintergedanken der Diplomat das seinem US-Gegenüber sagte. Wir wissen zudem gar nicht, ob der deutsche Diplomat dies überhaupt so formuliert hat - es ist Hörensagen! Ihre Schlussfolgerung, diesen Diplomaten könne "nichts mehr retten" halte ich daher für völlig irrelevant.
3. Es wird in dem Artikel so getan, als könne man den Depeschen etwas bisher Unbekanntes entnehmen. Das ist nicht der Fall. Alle Informationen waren bereits 2007 bekannt und wurden so (und objektiver) schon damals im Spiegel berichtet.
4. Es wird aus einer Depesche zitiert, die bislang nicht veröffentlicht wurde, d.h. der Leser kann nicht nachprüfen, ob überhaupt stimmt, was die beiden Journalisten berichten. Dies widerspricht dem wikileaks-Prinzip eklatant!
Schade finde ich, dass solcher Journalismus seine eigene Glaubwürdigkeit untergräbt. Hätte ich mich nicht früher schon mit dem Fall befasst, wäre es mir nicht aufgefallen. Nun muss ich leider annehmen, dass der Spiegel bei vielen anderen Ereignissen aus den Depeschen ähnlich schlecht recherchiert und zusammenfasst, auch in Fällen, in denen ich mich überhaupt nicht auskenne.
Zu Ihrer Frage: Solange die mutmaßlichen CIA-Verbrecher in den USA bleiben, besteht keine realistische Chance, sie zu verfolgen bzw. zu bestrafen. Wenn sie allerdings nach Europa reisen, könnte es eng werden. Allerdings kann ein Geheimdienst seine Leute ja auch mit einer Legende ausstatten...
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Alex Gröblacher #9
Die schwedischen Ermittlungen befassen sich nach meinen Informationen mit fünf Vorwürfen, davon ist einer "valdtakt" (=Vergewaltigung), einer "olaga tvang"- eine Art Erpressung mit sex. Absicht, und dreimal "sexuellt ofredande", in etwa zu übersetzen mit "sexuelle Nötigung", alle Vorwürfe sind strafrechtliche Vorwürfe, keine Ordnungswidrigkeiten nach schwed. Recht. In den anderen von Ihnen genannten Punkten ("sex by surprise") sind Sie einer Falschinformation aufgesessen.
@Mein Name (#10):
Der Espionage Act 793 war schon einmal Gegenstand einer historischen Entscheidung des Supreme Court der USA aus dem Jahr 1971. Es ging um die Veröffentlichung der "Pentagon Papers" durch die New York Times, also geleakte Geheimdokumente aus dem Pentagon über die US-Kriegsführung in Vietnam. Darüber etwas erfahren kann man bei wikipedia. Die NYT gewann im Ergebnis. Also: Möglicherweise reicht der Espionage Act für ein Ermittlunsgverfahren, aber es ist m.E. sehr unwahrscheinlich, dass Assange in den USA auch verurteilt werden kann, aktuell dazu dieser Artikel im TIME Magazine.
Besten Gruß
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Herr/Frau VH,
vielen Dank für den Hinweis. Leider ist mein Schwedisch sozusagen nicht vorhanden, so dass ich den verlinkten Artikel nicht lesen kann. Dass die schwedische Vergewaltigungsdefinition sich stufenweise erweitert hat, war mir schon aus anderen Mitteilungen bekannt. Ich habe aber davon abgesehen, dies als einzige Ursache der vergleichsweise hohen Quote anzuführen, weil auch andere europäische Staaten (z.B. Deutschland) ihre Gesetzgebung bei Vergewaltigung erweitert haben. Ich vermute, dass es zumindest auch einen Anteil der Nr.2 gibt: In Schweden scheint es nicht so tabuisiert zu sein wie in anderen Ländern, Anzeige zu erstatten.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zu den Überlegungen, Assange in die USA ausliefern zu lassen, findet sich heute im US-News-Blog "Huffington Post" ein ausführlicher Artikel (link). Auch darin wird angenommen, dass es - innerhalb Europas - am ehesten GB wäre, das einem Auslieferungsbegehren der USA nachgeben würde.
Insoweit wäre Schweden also ein weit weniger gefährlicher Aufenthaltsort für Assange. Zudem wird dargelegt, dass gerade die Äußerungen von Lieberman und Palin eine Auslieferung verhindern könnten, da es dem Betroffenen das Argument an die Hand gibt, er habe in den USA keinen fairen Prozess zu erwarten. Die beiderseitige Strafbarkeit, die (anders als bei den Katalogtaten des europäischen Haftbefehls) bei eiem solchen Auslieferungsbegehren eine Rolle spielte, wird zwar auch bei GB in Frage gestellt, ist aber bei Schweden noch unwahrscheinlicher zu bejahen.
Also: Möglicherweise ist die Taktik von Assange und seinem Anwalt, eine Auslieferung nach Schweden (die sich wahrscheinlich sowieso nicht verhindern lässt) möglichst hinauszuzögern, nicht unbedingt die beste. Je länger Assange in GB ist, desto länger haben die US-Behörden Zeit, ihrerseits die Auslieferung an die USA zu beantragen.
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