Veröffentlicht am 01.10.2012 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Klägerin war für etwa vier Monate bei dem Beklagten als Telefonakquisiteurin beschäftigt. Sie arbeitete von zu Hause aus und konnte ihre Arbeitszeit von Montag bis Freitag frei einteilen. Im ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ArbeitsrechtTransparenzgebotAGB-Kontrolle6994 Aufrufe