Veröffentlicht am 18.03.2012 von Prof. Dr. Markus StoffelsSchadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung müssen Beschäftigte nach § 15 Abs. 4 S. 1 AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend machen. In der Entscheidung Bulicke ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ArbeitsrechtEuGHDiskriminierungAusschlussfristBAG§ 15 Abs. 4 AGGBulicke11803 Aufrufe