Veröffentlicht am 12.08.2014 von Prof. Dr. Christian RolfsDer Neunte Senat des BAG hatte bereits im Dezember 2013 entschieden, dass eine mehr als nur "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung nicht analog § 10 Abs. 1 AÜG zur Begründung eines ... Weiterlesen
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