Die Rechtsanwaltspartnerschaft Rechtsanwälte SZK ist eine auf das öffentliche Recht und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten ausschließlich in den Bereichen Bauen & Immobilien, Kommunalberatung, Planen & Umwelt sowie Öffentliche Aufträge.

Unsere Anwaltspartnerschaft wurde Mitte 2005 von den drei Namenspartnern Dr. Alfred Stapelfeldt, Jochen Zweschper und Joachim Krumb in Darmstadt gegründet. Wir sind bundesweit, überwiegend jedoch in Hessen, tätig.

Schwerpunkte

Schwerpunkte unserer Beratung im öffentlichen Recht sind das Baurecht, das Umwelt- und Planungsrecht, das Abgabenrecht, das Kommunalrecht sowie das Vergaberecht. Im Immobilienrecht sind wir vor allem im zivilen Bau- und Architektenrecht sowie im Grundstücks- und Gewerbemietrecht tätig.

Mandanten

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand, z. B. von Städten, Gemeinden und Kreisen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen in den von uns angebotenen Praxisfeldern.

Philosophie: 

Unsere Tätigkeit ist eine Dienstleistung für unsere Kunden. Wir machen es uns zur Aufgabe, stets maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten auszuarbeiten. Für uns bedeutet das: Ein optimales Ergebnis in kurzer Zeit zu angemessenen Kosten zu erzielen . Das setzt Spezialisierung, zielgerichtetes Handeln, Konzentration auf die Kerngebiete und stetige Weiterbildung voraus. Dabei orientieren wir uns bewusst an den Strukturen, Vorstellungen und Visionen unserer Mandanten. Unsere Unabhängigkeit, absolute Verschwiegenheit und Mandantentreue garantieren eine interessengerechte Vertretung unserer Mandanten.

Sorgfältige Beratung bei der Auftragsannahme, die Beachtung der finanziellen Interessen des Auftraggebers und der Einsatz prozessvermeidender Strategien gehören zu unserem Selbstverständnis. Wenn es der Fall erfordert, stellen wir uns vor unsere Mandanten und streiten engagiert für ihr Recht.

Wir arbeiten mit unseren Mandanten in partnerschaftlichem Dialog. Wir legen großen Wert auf einen engen, intensiven und persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten.

Wir setzen alles daran, rechtliche Risiken und Gefahren für unsere Mandanten möglichst frühzeitig zu erkennen. Aufgetretene Probleme werden analysiert, eine Strategie entwickelt und schließlich Lösungsansätze erarbeitet, bei deren Umsetzung wir unsere Mandanten begleiten.

Nur durch die konsequente Ausrichtung auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten können wir unser Ziel erreichen: Maßgeschneiderte Konzepte und deren Umsetzung in überzeugender Qualität.

Um dies zu erreichen konzentrieren wir uns bei der anwaltlichen Beratung und Vertretung auf bestimmte Praxisfelder. Eine immer kompliziertere Rechtswirklichkeit macht diese Spezialisierung nach unserer festen Überzeugung zum Nutzen unserer Mandanten erforderlich. Wir verstehen uns also nicht als "One-Stop Shop" mit dem Anspruch, dutzende von Spezialgebieten oder gar das gesamte Recht abzudecken. In unserer Kanzlei haben Sie immer einen Ansprechpartner. Nur so kann persönlich geprägtes Vertrauen und Vertrautheit mit den Angelegenheiten unserer Mandanten entstehen. Hierfür nehmen wir in Kauf, Mandate, die nicht in unsere Tätigkeitsgebiete fallen oder unsere personellen Möglichkeiten übersteigen, abzulehnen. Eine solche Ablehnung verbinden wir aber stets mit der Empfehlung einer anderen, in diesem Bereich kompetenten Kanzlei, vorzugsweise einem unserer ausgesuchten Kooperationspartner.

Komplexe Mandate erfordern häufig die Zusammenarbeit mit Experten anderer Fachgebiete. Deshalb arbeiten wir auch in interdisziplinären Teams mit unseren Koopertaionspartnern zusammen. Denn Spezialisierung allein, so wichtig sie auch ist, wird der Komplexität vieler Rechtsprobleme häufig nicht gerecht.

Rechtsgebiete: 

Die Kanzlei ist ausschließlich im öffentlichen Recht und im Immobilienrecht auf folgenden Rechtsgebieten tätig: Altlastenrecht, Abfallrecht, Amtshaftungsrecht, Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Beitragsrecht, Bergrecht, Bodenschutzrecht, Denkmalschutzrecht, Enteignungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Europarecht, Fachplanungsrecht, Flurbereinigung, Gebührenrecht, Gewerberecht, Handwerksrecht, Immissionsschutzrecht, Kommunalrecht, Kommunalabgabenrecht, Kommunalverfassungsrecht, Kommunalwahlrecht, Kommunalwirtschaftsrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht, Landschaftsschutzrecht, Naturschutzrecht, Planfeststellungsverfahren, Planungsrecht, Raumordnungsrecht, Staatshaftungsrecht, Umlegungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Wasserrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht; Architektenrecht, Baurecht (privates), Bauträgerrecht, Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Nachprüfungsverfahren (GWB), Pachtrecht, Vergaberecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht.

 

Mandate: 

Einen Überblick üder die Referenzen/Mandate der Kanzlei findet sich hier.

 SrStapelStapelfeldt, Die immissionschutzrechtliche Anlagengenehmigung nach europäischem Recht, Diss. Jur. 1999, Carl Heymanns Verlag, Köln 2000, ISBN 3-452-24696-5

Stapelfeldt, Kommunalabgaben von A-Z, Beck-Rechtsratgeber im dtv, 1. Auflage 2008, ISBN 978-3-423-50663-2;

Stapelfeldt, Kommunale Korruptionsprävention, HSGZ 6/2011, 211-216

Krumb/Stapelfeldt, Ist § 34 Abs. 3 BauGB europarechtskonform? BauR 1/2011, 64 ff.

  • Stapelfeldt, Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht - Die Neufassung von VOB/A und VOL/A, KommJur 7/2010, 241 ff.
  • Stapelfeldt/Siemko, Vollzug rechtswidriger oder überholter Bürgerentscheide, NVwZ 7/2010, 419 ff.
  • Stapelfeldt/Siemko, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, KommJur 9/2008, 321 ff.
  • Stapelfeldt, Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel - Praxishinweis zu BVerwG, Urteil vom 27.9.2007, KommJur 2/2008, 78f.
  • Stapelfeldt, EU-Vergaberecht 2007 - Änderungen der Vergabeverordnung und der Verdingungsordnungen im Überblick, KommJur 10/2007, 361 ff.
  • Stapelfeldt, Feinstaub - Herausforderungen und Probleme für die Kommunen, KommJur 5/2006, 161 ff.
  • Stapelfeldt, Beschleunigung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP / PPP), Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung 9/2005, 283 ff.
  • Stapelfeldt, Benutzungsgebühren und Vergaberecht, KommJur 6/2004, 214 ff.
  • Stapelfeldt, Keine Heranziehung des Schornsteinfegers für Kosten der Beitreibung rückständiger Gebühren, Schornsteinfegerhandwerk 11/2003, 30
  • Stapelfeldt/Schömig, Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Factory Outlet Centern, Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung, 10/2001, 362 ff.
  • Stapelfeldt, Diskussionsberichte, in: Rengeling (Hrsg.), Klimaschutz durch Emissionshandel, Carl Heymanns Verlag, Köln 2001
  • Stapelfeldt, Klimaschutz durch Emissionshandel - Bericht über die Achten Osnabrücker Umweltgespräche; UPR Umwelt- und Planungsrecht 9/2001, 342 ff.
  • Stapelfeldt, Die Luftqualitätsrichtlinie der EG und ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht, Recht der Natur 3-4/1999, 26 ff.; 5/1999, 35 f.
  • Die Verbandsklage kommt..., Tagungsbericht zur UfU-Tagung im Januar 1999, Recht der Natur 3-4/1999, 28 ff. (zusammen mit Rechtsanwalt Dirk Teßmer)

 

 

Standort: 
Wiesbaden/Darmstadt