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pepkoarkapovik kommentierte zu OLG Brandenburg: Über 250 Euro Geldbuße braucht es weiterer Darstellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
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CharlesGoopy kommentierte zu Uneinsichtiger Rüpel: Verdoppelte Geldbuße
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Christoph Herrmann kommentiert am Permanenter Link
Was den BAT ohne oder vor dem Übergang auf den TVöD angeht, steht jetzt fest: Jüngere Mitarbeiter haben Anspruch darauf, die Differenz zur höchsten Altersstufe innerhalb ihrer Gehaltsgruppe nachgezahlt zu bekommen. Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden. Hier: www.test.de/bat-nachzahlung und hier: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Bundesarbeitsgericht-zum... steht mehr.
Letzte noch offene Frage: Haben Kollegen (vor allem wohl in Berlin) Anspruch auf Korrektur ihrer Überleitung in den TVöD, wenn sie wegen Altersdiskriminierung ein zu geringes BAT-Gehalt erhalten haben und sie ihre Ansprüche rechtzeitig angemeldet haben? Nach dem EuGH-Urteil ist zu vermuten: Wohl nicht. Anknüpfungspunkt im deutschen Recht: Der Anspruch auf die Differenz zum Höchstgehalt innerhalb der Gehaltsgruppe ist Schadenersatzanspruch nach dem AGG.
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