Betrugsversuch durch nonverbale Kommunikation
Colette R. Brunschwig
2010-05-04 16:06Die NZZ vom 3. Mai 2010 berichtete von einer Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichtes: „Das Berner Obergericht muss eine Frau wegen Betrugsversuch verurteilen, die im Streit um eine IV-Rente die Bewegungsunfähigkeit ihres rechten Arms simuliert hat. Laut Bundesgericht hat sie den Gutachter damit arglistig getäuscht.“
Wer Näheres zu diesem Betrugsversuch durch „nonverbale Kommunikation“ erfahren möchte, sei auf den online abrufbaren NZZ-Artikel verwiesen: http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/simulantin_vor_bundesgericht_abgeblitzt_1.5623920.html; Zugriff 4. Mai 2010.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben