Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis innerhalb des beck-blogs und der beck-community

Liebe Nutzer,

die bestehende Moderationspraxis im beck-blog und der beck-community führt regelmäßig zu Irritationen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen daher kurz darlegen, dass, wie und was vonseiten des Verlages moderiert wird.

Moderation – warum eigentlich?

Der Verlag C.H.BECK bietet mit der beck-community und dem beck-blog zwei offene Diskussionsplattformen, die dem fachlichen Austausch von Juristen, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und verwandten Berufsgruppen dienen. Erklärtes Ziel ist es, Plattformen bereitzustellen, auf der alle Interessierten gerne mitdiskutieren. Dabei gilt wie so häufig: Qualität vor Quantität.

Das heißt: Vor der bloßen Masse an Kommentaren steht die fachliche und sachliche Auseinandersetzung mit einem Thema. Das jeweilige Thema einer Diskussion wird dabei im beck-blog von einem für den Verlag bloggenden Experten vorgegeben. In der beck-community gibt hingegen ein registriertes Community-Mitglied mit einem von ihm erstellten Beitrag das Thema vor, das wiederum zum Thema der Gruppe passen muss, in der der Beitrag veröffentlicht wird.

Die Zugangsbarrieren zu den Diskussionen – im Wesentlichen also der Kommentarfunktion – sind dabei trotz der rechtlichen Risiken sehr niedrig. So wird anders als auf vielen anderen Webseiten für die Nutzung der Kommentarfunktion keine Registrierung oder die Angabe von Kontaktdaten verlangt. Zudem werden Kommentare unmittelbar und ohne Vorfilter sofort veröffentlicht.

Der Verlag hat sich dazu entschieden, dieser niedriger Zugangsschwelle eine erhöhte nachträgliche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, um vor allem die fachliche und sachliche Qualität der Diskussion zu wahren und offensichtlichen Rechtsverstößen zu begegnen.

Wie und von wem wird moderiert?

Die nachträgliche Moderation beschränkt sich zurzeit auf die Sperrung des vollständigen Kommentars sowie derjenigen Kommentare, die den Ausgangskommentar in Bezug nehmen. Kurzum: Es wird weder redigierend eingegriffen, noch wird die Sperrung eines Kommentars begründet.

Daraus folgt ein Umstand, auf den an dieser Stelle besonders hingewiesen werden soll: Es wird stets der vollständige Kommentar gesperrt, selbst wenn nur ein begrenzter Teil des Kommentars moderationswürdig erscheint. Das kann zur Folge haben, dass auch Kommentare, die über längere Passagen durchaus relevant, sachlich und fachlich gut sind, einer Sperrung unterfallen.

Die Moderation liegt grundsätzlich bei einem Moderatorenteam des Verlages. Im beck-blog können zudem die bloggenden Experten Beiträge moderieren. In der beck-community kommt die Moderation ergänzend dem Gruppenmoderator zu.

Was wird moderiert?

Grundsatz: Ein moderierender Eingriff wird nicht begründet. Die folgende Liste soll Anhaltspunkte dafür geben, was zur Sperrung eines Kommentars führen kann.

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge, die gegen die AGB verstoßen gesperrt werden. Die wichtigsten Regeln der AGB seien an dieser Stelle wiedergegeben:

8.1 Grundsatz

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der beck-community und des beck-blog die geltenden Gesetze zu beachten und insbesondere Rechte Dritter nicht zu verletzen.

8.5 Einstellung von Inhalten

8.5.1 „Inhalte“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Informationen im weitesten Sinne, insbesondere Texte, Dateien, Bilder, Grafiken und Links.

8.5.2 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.

8.5.3 Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere,

  • keine Inhalte einzustellen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten;

  • keine beleidigenden oder verleumderischen Inhalte einzustellen, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, Moderatoren, Mitarbeiter des Verlages oder sonstige natürliche oder juristische Personen betreffen;

  • keine Inhalte einzustellen, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen;

  • keine pornografischen oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßenden Inhalte zu verwenden oder pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßenden Produkte zu bewerben oder anzubieten;

  • die unberechtigte Verwendung von (insbesondere durch das Urheber-, Marken-, Namens-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten oder Kennzeichen zu unterlassen;

  • keine gegen das Wettbewerbsrecht verstoßenden Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, insbesondere nicht andere Nutzer durch die Zusendung unerwünschter Werbe-Mails zu belästigen;

  • keine Inhalte einzustellen, die eine Rechtsdienstleistung oder Steuerberatung oder eine sonstige Einzelfallberatung Dritter beinhalten oder mit denen für eine solche Dienstleistung oder Beratung geworben wird;

  • keine Inhalte einzustellen, mit denen unmittelbar oder mittelbar für Produkte, Leistungen, politische Parteien oder Weltanschauungen geworben wird;

  • keine Inhalte zu Themen einzustellen, die Gegenstand einer universitären, staatlichen, berufsständischen oder sonstigen Prüfung sind, insbesondere Fragen und Lösungshinweise für Seminararbeiten und Hausaufgaben oder Inhalte, die in sonstiger Weise solche Prüfungen betreffen (zum Beispiel Prüfungsprotokolle);

  • keine Inhalte einzustellen, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterliegen;

  • keine Links auf andere Telemedien mit rechtswidrigen Inhalte zu setzen.

9. Beiträge und Kommentare in Gruppen, Foren und im beck-blog

9.1 Der Nutzer verpflichtet sich, nur fachbezogene und qualifizierte Beiträge und Kommentare einzustellen, die der Themenstellung der betreffenden Gruppe und des betreffenden Forums der beck-community und des beck-blog entsprechen. Der Umgangston soll höflich und sachlich sein. Sachbezogene und pointierte Kritik ist willkommen, persönliche Angriffe sollen jedoch unterbleiben.

9.2 Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Beiträge und Kommentare alleine verantwortlich. Der Verlag, seine Mitarbeiter und die Moderatoren sind nicht verpflichtet, die Beiträge und Kommentare auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit zu prüfen.

9.3 Der Verlag und die Moderatoren sind zur Löschung von Beiträgen und Kommentaren berechtigt, die gegen die Maßgaben der vorstehenden Ziffer 8 und dieser Ziffer 9 verstoßen. Der Verlag ist in diesem Fall auch berechtigt, die Einstellung weiterer Beiträge und Kommentare durch diesen Nutzer zu unterbinden.

Aus den Erfahrungen der letzten sechs Jahre leiten sich daraus – insbesondere unter Berücksichtigung der Ziffer 9.1 der AGB – im Wesentlichen folgende Regeln ab. Moderiert werden demnach in aller Regel Beiträge

  1. ohne Themenbezug: Dabei handelt es sich um Beiträge, die mit dem Ausgangsbeitrag in keinem inhaltlichem Zusammenhang stehen, einen völlig neuen oder anderen Sachverhalt schildern oder neue, andere Vorwürfe erheben. Die Moderatoren sind nicht in der Lage, solche Sachverhalte und Vorwürfe zu prüfen und deren Publikation kann deshalb nicht verantwortet werden.
     
  2. mit persönlichen Angriffen, Gehässigkeiten: Das können sowohl Beiträge mit pauschal beleidigendem Inhalt sein als auch unbelegte ehrenrührige Tatsachenbehauptungen. Darunter fallen ebenfalls pauschalierende Statements wie „Die Justiz ist korrupt“, „Richter sind Rechtsbeuger“ oder „Entscheidungsträger sind psychisch gestört“ etc.
     
  3. die ein Mindestmaß an Umgangsform vermissen lassen.
     
  4. mit einer Rechtsberatung im Einzelfall: Die Rechtsberatung ist im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Beiträge, die für einen speziellen individuellen Einzelfall eine Rechtsberatung darstellen, können daher in der beck-community und im beck-blog nicht toleriert werden.
     
  5. mit nicht themenbezogenen Links: Das sind Beiträge, die Links zu Werbeplattformen beinhalten, als Spam qualifiziert werden, zu Seiten verlinken, die für Parteien oder Weltanschauungen werben.
     
  6. über Moderationsentscheidungen: Dabei handelt es sich um Beiträge, die die nachträgliche Moderation von Kommentaren zum Gegenstand haben, diese infrage stellen, bewerten oder den Vorwurf der Zensur erheben. Derartige Diskussionen lenken von der Sachdiskussion ab.
     
  7. die ein persönliches Zwiegespräch darstellen: Gelegentlich ereifern sich zwei Diskutanten über die Kommentarfunktionalität in einem persönlichen Zwiegespräch. Dafür steht registrierten Community-Mitgliedern die Möglichkeit zur Verfügung, private Nachrichten an ein anderes Community-Mitglied zu versenden.
     
  8. mit strafrechtlich relevanten Inhalten.
     
  9. mit Werbung und anderen kommerziellen Inhalten.

Ergänzende Hinweise

Private Nachrichten: Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass auch registrierten Nutzern mitunter unbekannt ist, dass es die Möglichkeit gibt, anderen Nutzern private Nachrichten zu senden. Diese Funktion bietet sich für alle diejenigen an, die sich über andere Sachverhalte, ähnlich gelagerte Fälle oder Themen austauschen möchten, die nicht in den Diskussionsstrang zu einem bestimmten Thema gehören, da sie davon ablenken und deshalb moderiert werden.
 

Moderationsentscheidungen sind subjektive Einzelfallentscheidungen: Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Entscheidung darüber, was als Kommentar noch zulässig ist für den einzelnen Moderator nicht immer einfach ist. Die Moderatoren sind angehalten, eine möglichst breite und faire Diskussion zu fördern, die alle Meinungen zulässt, solange eine angemessene Diskussionskultur gepflegt wird. Dem Verlag geht es zu keinem Zeitpunkt darum, bestimmte Meinungen zu unterdrücken oder einzelne Nutzer kategorisch zu benachteiligen.

Moderationsentscheidungen mögen natürlich gleichwohl für den einzelnen Nutzer nicht immer nachvollziehbar sein. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Nutzer mit etwas Abstand zur Diskussion und in der Reflektion sehr wohl merken, was an ihren moderierten Beiträgen problematisch war. Mit einer entsprechenden inhaltlichen Optimierung haben sie dann in der Regel gleichwohl weiter an der Debatte teilgenommen und diese auf dem gewohnten Niveau befruchtet.
 

Feedbackmöglichkeit: Wenn Sie mit einer Moderationsentscheidung gleichwohl einmal überhaupt nicht einverstanden sind, können Sie sich gern an den Ansprechpartner im Verlag wenden. Das Moderationsteam wird sich den Beitrag dann noch einmal genau ansehen und die Moderationsentscheidung gegebenenfalls revidieren und den Beitrag wieder freischalten. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass wir im Fall der Beibehaltung der Sperrung, diese nicht begründen werden.
 

Fazit: Wir denken, dass wir mit unserem Anspruch an Sachlichkeit und Qualität einen guten Weg gehen. Wer mit den dargestellten Grundsätzen nicht einverstanden ist, dem steht es frei, in Eigenregie und unter eigener Verantwortlichkeit eine eigene Diskussionsplattform zu betreiben, die sich für andere Themen stark macht, die hier keinen Platz finden.
 

München im Februar 2014,
für den Verlag

Stephan Lahl
Social Media Manager