Keine Fessel ohne Richter
RSponsel
2014-02-01 17:42Keine Fessel ohne Richter*
Bei den drei Unterbringungen (strafrechtlich, zivilrechtlich, öffentlich-rechtlich) sollte es keinen Unterschied in Bezug auf Gewaltanwendungen geben, z.B.:
- Fesseln,
- Fixieren
- Isolieren
- Zwangsbehandlung
Die fundamentalen Rechte wie Menschenwürde, Unversehrtheit, Selbstbestimmung, Freiheit können nicht davon abhängig gemacht werden, in welcher Einrichtung (Psychiatrie, Pflegeheim, Maßregelvollzug) ein Betroffener gerade sitzt. Der GG Artikel 104,1, 2S. gilt für allen Situationen und Bereiche - oder vielleicht doch nicht?
*
So titelte die taz kurz und trefflich:
http://www.taz.de/Urteil-zur-Fixierung-von-Heimbewohnern/!98071/
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenProf. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Sponsel,
ich stimme Ihnen zu. Allerdings braucht der Richter auch jeweils eine gestezliche Grundlage für seine Entscheidung, an der er sich orientieren kann. Ich habe jetzt zu dem Fall der 60-Tage-Fixierung einen Beitrag eingestellt. Vielleicht mögen Sie ja dort mitdiskutieren.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller