AG Delmenhorst: Einstellung nach VKS 3.0-Messung // drei Freisprüche liegen beim OLG Oldenburg?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Rechtsanwalt Götz Rohde aus Harpstedt hat mir einen Beschluss zum VKS 3.0 überandt, der sich einmal mehr mit der Frage der Ermächtigungsgrundlage für Videoabstandsmessungen befasst. Es handelt sich um einen Beschluss des AG Delmenhorst vom 22.10.2009 - 83 OWi 630 Js 55158/09 - 1059/09. Durch den Beschluss wurde das Verfahren nach § 47 OWiG eingestellt, da die Datenerfassung mit VKS 3.0 mit seiner verdachtsunabhängigen Aufzeichnung verfassungswidrig sei. Rechtsanwalt Rohde hat hierzu ergänzend mitgeteilt, ihm sei zugetragen worden,
"..., daß die meisten Verfahren eingestellt würden. Es lägen allerdings auch drei Freisprüche dem OLG Oldenburg vor, nachdem die StA Rechtsmittel eingelegt hat...."
Mich würde einmal interessieren, ob ein Blogleser Näheres über derartige "Freisprüche" weiß...