Wenn aus dem Mord bloß ein Betrug wird...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.08.2012

Mal wieder ein Berichtigungsbeschluss des BGH, der sich wohl ein wenig vertan hatte:

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert:
In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".

 

BGH, Beschluss  vom 16.5.2012 - 2 StR 493/11

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen