Veröffentlicht am 05.05.2017 von Prof. Dr. Claus KossDer Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung – in Wirtschaftsstrafsachen auch der Blick in den Jahresabschluss. Wie schwierig dessen Beurteilung fällt, zeigt sich bei dem seit März 2017 laufenden Strafprozess gegen Anton Schlecker , seine zwei Kinder und zwei Wirtschaftsprüfer, die dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 ein uneingeschränktes Testat erteilt haben ( Landgericht Stuttgart – 11 KLs 152 Js 53670/12 ).Weiterlesen
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