Screenshot-Trojaner: LKA Bayern reizt mit illegalen High-Tech-Ermittlungen
Gespeichert von Jan Spoenle am
Auch wenn die Diskussion um den Bundestrojaner seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2008 wieder etwas abgekühlt ist, bleibt das Thema "Malware im Dienste des Staates" brandaktuell, wie ein Fall aus Bayern in den letzten Wochen gezeigt hat. Wie der Berliner Strafrichter Ulf Buermeyer in seinem Blog berichtet hatte, setzte das bayrische Landeskriminalamt einen Trojaner auf der Festplatte eines Verdächtigen ein, der nicht nur zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung gedacht war, sondern nebenbei alle 30 Sekunden einen Screenshot erstellt und so auch den jeweils aktuellen Bildschirminhalt an die "Hacker im Auftrag des Freistaats" übermittelte.
Öffentlich wurde die Angelegenheit erst, nachdem der Beschuldigte – übrigens nicht etwa ein potentieller Internetkrimineller, es ging vielmehr um Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln – erfolgreich Beschwerde gegen die Anordnung der Überwachung durch das Amtsgericht Landshut (Volltext) erhoben hatte. Beim Kollegen Buermeyer findet sich auch der Beschluss des Landgerichts Landshut, der zwar die Screenshot-Funktion als rechtswidrigen Eingriff erkennt, aber die – mindestens umstrittene – Quellen-Telekommunikationsüberwachung durchwinkt. Natürlich liegt es auf der Hand, dass ein permanentes Festhalten des Bildschirminhalts mehr erfasst als die von § 100a StPO gedeckte Telekommunikationsüberwachung – schließlich werden so auch Textschnipsel erfasst, die wieder verworfen werden und den Rechner nie verlassen hätten. Phillip Brunst hat sich dazu ebenfalls Gedanken gemacht.
Inzwischen ist auch bekannt geworden, wie der Trojaner auf die Festplatte des Beschuldigten gelangte: Spiegel Online hat recherchiert, dass man künftig ins Grübeln kommen sollte, wenn man am Flughafen festgehalten und der Laptop kurz zu Spurentests etc. mitgenommen wird ...