Veröffentlicht am 08.08.2009 von Dr. Hans-Jochem MayerMit der festen Streitwertobergrenze von 30.000.000 € hatte sich das OLG Köln im Beschluss vom 26.6.2009 - 18 U 108/07- zu befassen. Im zu Grunde liegenden Ausgangsverfahren hatte die Klägerin ... Weiterlesen
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Streitwertobergrenzemehrere AuftraggeberVergütungs- und Kostenrecht3159 Aufrufe