Veröffentlicht am 30.01.2010 von Dr. Hans-Jochem MayerDass man auch durch Nichtstun eine besondere Gebühr, nämlich die Befriedigungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG , verdienen kann, zeigt der Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 20.12.2009 ... Weiterlesen
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BefriedigungsgebührVergütungs- und Kostenrecht3429 Aufrufe