Veröffentlicht am 16.07.2010 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Gemäß § 13 VersAusglG kann der Versorgungsträger die bei der internen Teilung entstehenden Kosten jeweils hälftig mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit sie angemessen sind. Was ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
VersorgungsausgleichTeilungskostenFamilienrecht
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