Veröffentlicht am 14.10.2010 von Hans-Otto BurschelDer Antragsgegner war erstinstanzlich durch Beschluss zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet worden. Das FamG ordnete gemäß § 116 III 3 FamFG die sofortige Wirksamkeit an (nach altem Recht ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Unterhaltsofortige Wirkamkeitunersetzlicher NachteilFamilienrecht3690 Aufrufe