Verfügung über Vermögen als Ganzes

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Veröffentlicht am 12.06.2012 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Grundsatz des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist, dass jeder sein Vermögen selbständig verwaltet (§ 1364 BGB). Eine Ausnahme bildet § 1365 BGB, wonach eine Ehegatte sich nur ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
Verfügung über Vermögen als GanzesFamilienrecht
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