Prof. Dr. Thomas Riehm ist seit 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau und Gründer des dortigen Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft. Zuvor hatte er an der Philipps-Universität Marburg die Professur (W3) für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung, Europäisches Privatrecht und Zivilverfahrensrecht inne.
Nach seiner Promotion 2006 bei Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Claus-Wilhelm Canaris über "Abwägungsentscheidungen in der praktischen Rechtsanwendung" war er an den Universitäten Paris 12 (Val-de-Marne/Créteil) und 1 (Panthéon-Sorbonne) als DAAD-Fachlektor und Lehrbeauftragter für deutsches und europäisches Handelsrecht tätig, bevor er 2011 an der LMU München über den "Grundsatz der Naturalerfüllung" habilitierte. 2018 wurde ihm der "Ars Legendi Fakultätenpreis Rechtswissenschaften" des Stifterverbandes Wissenschaft für herausragende Leistungen in der juristischen Lehre verliehen.
Die Schwerpunkte seiner Forschungstätigkeit liegen im gesamten Vertrags- und Haftungsrecht, insbesondere im Leistungsstörungsrecht, von dem er wesentliche Teile im Beck'schen Online-Großkommentar bearbeitet (§§ 275, 280-283, 324 BGB). Daneben liegt ein besonderer Fokus auf IT-rechtlichen Fragestellungen vom Softwarevertragsrecht bis zu Rechtsfragen von Smart Contracts und Künstlicher Intelligenz. Er ist Mitautor u.a. im „Rechtshandbuch Smart Contracts“ und im kommenden „Rechtshandbuchs Artificial Intelligence und Machine Learning“ (jeweils hrsg. von Braegelmann/Kaulartz) sowie im für 2021 geplanten "Handbuch Recht der Fintechs" (hrsg. von Voß).
Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer ist Prof. Riehm auch als Schiedsrichter in nationalen und internationalen Schiedsverfahren (u.a. nach den Regeln von DIS und ICC) sowie als "foreign legal expert" zum deutschen Vertrags- und Haftungsrecht tätig.
Schriftenverzeichnis von Prof. Riehm an der Universität Passau.