Veröffentlicht am 17.08.2023 von Prof. Dr. Christian RolfsEin in einem Krankenhaus angestellter Arzt, dem durch die zuständige Behörde bestandskräftig die Approbation entzogen worden ist, hat für die danach (trotzdem) erbrachte ärztliche Arbeitsleistung keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Das gilt auch dann, wenn ihm der Bescheid nicht bekannt gewesen sei sollte, diese Unkenntnis aber auf Pflichtwidrigkeit beruhte.Weiterlesen
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Bürgerliches RechtArbeitsrecht1439 Aufrufe