Wuff, Wuff - Kein Steuergeheimnis für Hunde

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 28.11.2017
Rechtsgebiete: Öffentliches RechtWeitere Themen|5337 Aufrufe

Den Gemeinderäten von Lohra (Marburg-Biedenkopf) stinkt's: Mit 18 Ja-, fünf Nein-Stimmen sowie fünf Enthaltungen beauftragten sie in der Sitzung am 21. November 2017 den Gemeindevorstand mit der Prüfung eines neuen Vorgehens gegen Hundekot auf den öffentlichen Straßen: eine DNA-Datenbank, geknüpft an die Hundesteuer-Datenbank der Gemeinde. Aus dem Vergleich der DNA laut Hundesteuerregister mit der DNA aus dem Hundehaufen lässt sich zweifelsfrei ermitteln, wer der Verursacher ist. Doch gleich kam das vermeintliche 'Todschlag-Argument': das Steuergeheimnis stünde dem Datenabgleich entgegen.

Zu Unrecht, meint der Verfasser. Richtig ist, § 30 AO findet auch bei der Hundesteuer Anwendung, weil es sich bei der Hundesteuer um eine Steuer handelt. Das Steuergeheimnis lässt sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) zurückführen (BVerfGE 67, 100 [142 ff]). Dieses haben aber letztlich nur natürliche Personen. Zum Zweiten muss sich um ein "Geheimnis" handeln, also etwas, was nicht in der Öffentlichkeit bekannt ist.

Wenn beispielsweise der Mitarbeiter der Gemeinde abends in der Kneipe herumerzählt, dass der Wirt seine Gewerbesteuer wieder nicht bezahlt - oder: soviel Gewerbeertrag hatte, weil die Bierpreise zu hoch sind, dann verstößt er gegen § 30 AO. Wenn ein Steuerpflichtiger aber offen damit prahlt, wie geschickt er Steuern hinterzieht und Strafen umgeht, dann ist es kein Geheimnis mehr, das zu schützen wäre.

Übertragen auf den liegen gelassenen Hundehaufen: Der Verfasser vermag keinen Unterschied zwischen dem offen liegen gelassenen Hundesteuerbescheid und dem liegen gelassenen Hundehaufen zu erkennen - außer, dass ersteres auf umweltfreundlichem Papier gedruckt wird und letzteres die Umwelt verschandelt, ekelerregend ist und gesundheitsgefährdend sein kann. Auch ist es kein Geheimnis, dass für einen bestimmten Hund Hundesteuer bezahlt wurde. Schließlich hängt die Marke offen am Hals.

Also, liebe Hundebesitzer, in Lohra und anderswo: hinterzieht keine Hundesteuer und räumt die Hinterlassenschaften Eures vierbeinigen Freundes nach dem Geschäft weg. Dann braucht Ihr weder die Steuerfahndung noch den DNA-Test zu fürchten.

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