Bild von bernd.heintschel-heinegg

Wie bekomme die schriftliche Einlassung meines Mandanten in den laufenden Prozess?

bernd.heintschel-heinegg

2009-02-05 19:49

Mein Mandant schweigt im Prozess. Nun haben wir eine schriftliche Erklärung bei Gericht eingereicht. Das Gericht will diese aber nicht verlesen. Warum eigentlich nicht? Könnte ein Beweisantrag etwas bringen?

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

3 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Danke für den Hinweis auf "Mosbacher: Aktuelles Strafprozessrecht (JuS 2009, 124)". Leider ist der Artikel lediglich eine Warnung an den Verteidiger, gibt aber keinen "Praxistip", wie man es dann doch gegen den Willen der Kammer bewerkstelligt, die schriftliche Erklärung zum Gegenstand des Verfahrens zu machen.

Hier in Berlin ist es - meiner Erfahrung nach - aber auch kein ernsthaft streitiges Thema. Gerade in Umfangstrafsachen wird die *schriftliche* Erklärung von den Kammern gern entgegen genommen. Deswegen habe ich - außer einem Hinweis auf § 257 StPO - auch keine wirklich zündende Idee.

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,

zur Klarstellung muss ich darauf hinweisen, dass ich die - sicherlich interessante - Frage ganz zu Beginn der Testphase der Community gleichsam als die irgendeines Teilnehmers eingestellt und dann auch gleich als Dritter eine flapsige Antwort gegeben habe. Es ging darum, ob die Technik funktioniert.

Die alternativen Einlassungsformen habe ich gerade in der aktuellen Lieferung des KMR bei § 257c Rn 34 zusammengefasst. Aus wissenschaftlicher Sicht dürfte die im Jahr 2006 erschienene Dissertation von Sebastian Olk "Die Abgabe von Sacherklärung des Angeklagten durch den Verteidiger" nach wie vor am meisten bringen.

Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg

Kommentar hinzufügen