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Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
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Dr. Dieter Heskamp kommentiert am Permanenter Link
Ein Totschlagvorsatz scheitert in den meisten Fällen wohl daran, dass den Fahrern nicht so leicht nachzuweisen ist, während des Rennens an mögliche Opfer gedacht zu haben. Außerdem spielt das hier schon genannte übersteigerte Vertrauen in die eigenen Fahrkünste eine Rolle. Das Ergebnis, dass man nur rücksichtslos und realitätsblind genug sein muss, um einem Totschlagvorwurf zu entgehen, ist tatsächlich unbefriedigend. Das spricht für die Schaffung eines neuen Deliktstatbestands. Jede Teilnahme an einem Rennen - auch in einem abgelegenen Gebiet und über eine kurze Strecke - zu kriminalisieren geht allerdings m.E. zu weit.