Kostenerstattung bei Verweisung eines Verfahrens vom Arbeitsgericht an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 17.05.2024
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1087 Aufrufe

Das OLG Dresden hat sich im Beschluss vom 15.4.2024 – 12 W 649/23  - mit der Frage befasst, welche Kosten zu erstatten sind, wenn ein Verfahren vom Arbeitsgericht an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen wird. Im konkreten Fall hatte vor dem Arbeitsgericht ein Gütetermin stattgefunden, sodann war der Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen worden, dort fand kein weiterer Verhandlungstermin statt. Zutreffend stellte sich das Gericht auf den Standpunkt, dass lediglich eine Verfahrensgebühr zu erstatten ist, und dies auch nur als reduzierte Gebühr, da im Verfahren vor dem Landgericht die in Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG genannten Entstehungsvoraussetzungen für die volle Verfahrensgebühr nicht erfüllt wurden.

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