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Schwarz kommentiert am Permanenter Link
@ Knut,
ich stimme Ihnen theoretisch zu, wenn „die Hefthaltung gewechselt“ wird, „kann ein nach vorne-unten gerichtetes Messer dann nach hinten-unten gerichtet sein“. Geht aber nicht mehr im „Polizeigriff“.
Welche „Frage ist m.E. ohnehin egal“ habe ich nicht verstanden. Soll damit etwa behauptet werden, der verwirrte Student hätte mit Messer in Degenhaltung nach hinten Stechen und Schneiden können, obwohl 2 Polizistenhände den Messerarm überraschend von hinten gepackt und nach hinten gerissen oder in einem Hebelgriff genommen hatten?
Bitte vernachlässigen Sie nicht, dass 3 Polizisten 1-2m vom verwirrten Studenten entfernt waren. Ihr Wechsel der Hefthaltung wäre nur zu befürchten gewesen, wenn der verwirrte Student seinen Kopf wenigstens halbwegs zu jenem Polizisten rechts der Treppe wenden würde. Die StA-Pressemeldung belegt aber das Gegenteil
„Eisenberg wandte sich nämlich mit einem langen, spitzen Messer in der rechten Hand diesem Polizeibeamten zu und war im Begriff, auf den Beamten zuzugehen“, der in der Ecke links der Treppe stand. Er wandte sich also gerade von den Beschuldigten ab! Ein erfolgversprechenderer Moment für einen Überraschungsangriff von hinten ist kaum vorstellbar. Hätte jetzt ein Beschuldigter den Arm gepackt, wäre offenkundig keine Zeit für einen Wechsel der Hefthaltung gewesen. Dass musste nicht nur der außergewöhnlich Trainierte wissen.
Rein theoretisch noch Ihre beschworenen Folgen nach Wechsel der Hefthaltung:
Wer trainiert ist zuzupacken, lässt auch bei Schmerz durch ein einfaches Küchenmesser nicht reflexhaft los.
Ein „Schock mitsamt Bewusstseinsverlust“ hätte offenkundig erst nach vielen Sekunden gewirkt. Gemeinsam hätten die 3 Polizisten bis dahin den verwirrten Studenten längst entwaffnet.
Wenn ein Beschuldigter mit beiden Armen den Messerarm gepackt hätte, wäre kein Durchdringen bis zum Oberschenkel möglich gewesen.
Übrigens: Auch im Oberschenkel ist keine „Aorta“. Könnten Sie, sehr geehrteR Frau/Herr Knut, unbestreitbare Fakten nicht klären, bevor Sie auf einem falschen Argument beharren?
Schließlich schrieb Frau/Herr Hohburg: „Doch wer verortet die Aorta da?“
Schwarz kommentiert am Permanenter Link
@Knut,
„immer“?? TaDA!
Staatsanwaltschaft und Justizministerin enthalten der Öffentlichkeit vor, dass der „Beschuldigte2“ wohl außergewöhnlich trainiert war, ob der außergewöhnlich Trainierte vor dem ersten Schuss rechts oder links hinter dem verwirrten Studenten stand und wer wohin schoss.
Bei nach hinten gerissenem Arm des verwirrten Studenten wäre das im Degengriff gehaltene Messer nicht mehr nach vorn, sondern gut kontrollierbar nach vorn-unten gerichtet gewesen. Jeder trainierte Beschuldigte, der von hinten den verwirrten Studenten überraschend am Messerarm gepackt hätte (Hebelgriff), wäre daher allerhöchstens an einer zupackenden Hand gefährdet gewesen. So gefährdet wie in Ihrem vorletztem Satz beschriebenen aber nur, wenn er die Aorta in der Hand hätte.
Doch wer verortet die Aorta da?
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