§ 137l UrhG unbekannte Nutzungsart

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Veröffentlicht am 26.12.2008 von Prof. Dr. Thomas HoerenBild von ThomasHoeren

Das Widerspruchsrecht des § 137 l UrhG läuft zum 31.12.2008 aus. Wer also als Autor/Urheber/Schöpfer/Künstler verhindern will, daß die Rechteverwerter ungehindert die Rechte an neuen ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
§ 137l UrhG unbekannte NutzungsartUrheber- und Medienrecht
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