Veröffentlicht am 23.07.2008 von Dr. Hans-Jochem MayerBild von hans-jochem.mayer

Wonach ist die Telekommunikationspauschale bei der Beratungshilfe zu bemessen? Nach der Geschäftsgebühr VV Nr. 2503 ( sie beträgt dann 14 Euro) oder nach den fikiven Wahlanwaltsgebühren ( dann ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
BeratungshilfeTelekommunikationspauschaleVergütungs- und Kostenrecht
4765 Aufrufe
1