Veröffentlicht am 25.11.2009 von Dr. Hans-Jochem MayerBild von hans-jochem.mayer

Ein Zustellungsempfänger einer Klage, der mit dem gewollten Beklagten nicht identisch ist, ein sogenannter Scheinbeklagter, ist verpflichtet, auf den Irrtum hinzuweisen, und darf damit - so das ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
EinzeltätigkeitScheinbeklagterVergütungs- und Kostenrecht
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