Veröffentlicht am 02.12.2009 von Dr. Klaus LützenkirchenOftmals werden die sog. kalten Betriebskosten nach einer anderen Abrechnungsperiode (z.B. Kalenderjahr) abgerechnet wie die Heizkosten. Letztere werden gerne von Sommer zu Sommer (z.B. 01.07. - ... Weiterlesen
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BetriebskostenAbrechnungsperiodeAbrechnungspflichtMiet- und WEG-Recht3749 Aufrufe