Veröffentlicht am 09.08.2010 von Hans-Otto BurschelIhm war es durch einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verboten, sich ihrer Wohnung auf weniger als 500 Meter zu nähern und ihr wiederholt nachzustellen . Sie stellt ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
GewaltschutzgesetzFamilienrecht3507 Aufrufe