Veröffentlicht am 19.04.2011 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Das Urteil birgt Sprengkraft: Ein-Euro-Jobber, die nicht für "im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten" (§ 16d SGB II) eingesetzt werden, sondern reguläre Arbeitnehmer ersetzen, ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ArbeitsrechtEin-Euro-JobsMehraufwandsentschädigungArbeitsgelegenheitSGB II
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