Veröffentlicht am 19.04.2011 von Prof. Dr. Christian RolfsDas Urteil birgt Sprengkraft: Ein-Euro-Jobber, die nicht für "im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten" (§ 16d SGB II) eingesetzt werden, sondern reguläre Arbeitnehmer ersetzen, ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ArbeitsrechtEin-Euro-JobsMehraufwandsentschädigungArbeitsgelegenheitSGB II7239 Aufrufe