Veröffentlicht am 05.08.2011 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, können gemäß §§ 26, 26 b EStG (die im Regelfall günstigere) Zusammenveranlagung bei der Einkommenssteuer wählen. Die Ehefrau erlitt im Oktober 2003 ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
GetrenntlebenZusammenveranlagungFamilienrecht
4562 Aufrufe