Veröffentlicht am 27.12.2011 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBundesregierung und Polizei dachten wohl, mit § 89a StGB die schlimmste Terrorgefahr im Keim ersticken zu können, zumindest, wenn man jemanden erwischt hätte, der sich gerade in ein Terror- ... Weiterlesen
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