BVerwG zu Mobilfunkmärkten

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 03.04.2008
Rechtsgebiete: MobilfunkmärkteTelekommunikationsrecht|2875 Aufrufe

Endlich Rechtsklarheit? Das BVerwG hat heute in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass mit Urteilen vom 2.04.08 (Az. 6 C 14, 6 C 15, 6 C 16 u. 6 C 17.07) die Klagen der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber gegen die Regulierungsverfügungen im Bereich der Mobilfunkterminierung (Markt Nr. 16 der Märkteempfehlung der Kommission) abgewiesen worden sind. Das BVerfG hielt die Einschätzung des Untergerichts fehlerfrei, dass die betroffenen Unternehmen den Markt für Anrufzustellung in ihre jeweiligen Mobilfunknetze beherrschen. Außerdem sei die BNetzA ohne Ermessensfehler zu dem Ergebnis gelangt, dass eine enge Orientierung der Terminierungsentgelte an den tatsächlich entstehenden Kosten geboten ist, um den Verbraucherinteressen angemessen Rechnung zu tragen. Quelle: http://www.bverwg.de/enid/7f30e72b762ac01adb7aabfa75c82e8d,93cac37365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093130303731093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen